Faksimile R18 Illustrationen

 

  "Handlohn und Weglösin" des Taglöhners
Johann Georg (Hans Jerg) Mast 1789

Handlohn und Weglösin sind Abgaben, die fällig werden, wenn Immobilien den Besitzer wechseln. Im vorliegenden Fall betragen sie insgesamt
88 Kreuzer (x) und 1,5 Heller (h) oder
1 Gulden, 28 Kreuzer und 1,5 Heller

J. G. Mast besitzt die Hälfte eines Hauses jenseits der Murg unterhalb der Vogelherd (es handelt sich wahrscheinlich um das Haus, das später die Nummer 30 bekommen wird); die andere Hälfte ist noch im Besitz des Vaters, Bernhard Mast.

Quelle: HStA A 516 - Bü. 20 b / Alle Rechte vorbehalten