Studien
 
Die wechselnden Besitzverhältnisse über die Klostermühle zu Reichenbach 1595 - 1671
 
Einleitung

1. Beamter und Pächter: Jacob Sailler/Jacob Zeiler (1595 - 1621)

2. Die ersten privaten Eigentümer: Jacob Guetekunst, Jacob Zeiler,
    Johannes Neuffer (1621 - 1629)

3. Beamter und Pächter: Jacob Keck (1629 - 1651)

4. Neue private Eigentümer: Adam Schneller und Michel Krepser,
    Josef Holzwarth, Johann Jacob Haist (1651 - 1671)

 
Einleitung

In den rund 75 Jahren zwischen 1595 und 1671, die wir betrachten wollen, hat die Klostermühle zu Reichenbach mindestens acht verschiedene Eigentümer gehabt:

  • bis 1595 das Kloster zu Reichenbach;
  • von 1595 bis 1621 den Herzog von Württemberg;
  • von 1621 bis 1629 zwei oder drei private Eigentümer, darunter den ehemaligen Schaffner;
  • von 1629 bis 1648 (mit einem kurzen Zwischenspiel 1632 - 1634) wieder das Kloster;
  • von 1648 bis 1651 wieder den Herzog;
  • von 1651 bis 1671 vier private Eigentümer. 

Die Grundherren, also der Prior des Klosters oder der Herzog von Württemberg, betrieben die Mühle als Eigentümer natürlich nicht selbst, sondern überließen sie privaten Pächtern oder beamteten Müllern. Der Herzog scheint die Verpachtung (Verleihung) der Mühle bevorzugt zu haben: spätestens 1610 finden wir einen Pächter und dann noch einmal 1650 - in beiden Fällen vor dem Verkauf der Mühle. (Die Wechselfälle der unruhigen Zeit bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges erlaubten es dem Herzog von Württemberg tatsächlich, die Klostermühle gleich zweimal zu verkaufen: 1621 und 1651.) Das Kloster dagegen ließ die Mühle von beamteten Müllern betreiben: wir finden einen solchen, wahrscheinlich als Relikt aus der alten Klosterzeit, noch 1598, und insbesondere zwischen 1629 und 1650.

Die Klostermühle war mit zwei Mahlgängen und einem Gerbgang (mit dem der Dinkel von seinen Spelzen befreit wurde) recht gut ausgestattet. Doch entnehmen wir einem Bericht von Untervogt und Schaffner aus dem Jahr 1613, dass die Bewohner des Klosteramtes nicht in die Klostermühle gebannt waren, also dort nicht mahlen lassen mussten. Tatsächlich verfügten die größeren Klosterdörfer über eigene Mühlen, während in der Klostermühle nur die Bewohner Reichenbachs und zweier, im Bericht nicht namhaft gemachter Weiler mahlen ließen (X).

Auch besaß die Klostermühle ihrem ganzen Erwerbszweck nach nur wenig Land. 1613 wird mit der Mühle nur der Eselacker (zwischen Murg und Höfer Weg) verpachtet: er umfasst eine Fläche von sechs Mannsmahd oder neun Morgen (III). 1668, im Lagerbuch (XXXV),  verfügt die Klostermühle nur noch über einen Teil des Eselackers, dafür aber über vier Morgen auf der Vogelherdt (im Nordwesten am Ailbach), über zwei Morgen im Schachen (ebenfalls am Ailbach) und über drei Morgen im Reichenbacher Tal - alles in allem gut 13 Morgen. Sie dienten mehr der Selbstversorgung als dem Erwerb.

Die wirtschaftlichen Aussichten der privaten Eigentümer und Pächter der Klostermühle waren daher zunächst nicht sehr günstig; und sie wurden durch den langen Krieg und den mehrfachen Herrschaftswechsel sicher nicht günstiger. Untersuchen wir nun die wechselnden Besitzverhältnisse über die Klostermühle in vier Abschnitten.

1. Beamter und Pächter: Jacob Sailler / Jacob Zeiler (1595 - 1621)

Der erste Müller zu Reichenbach in württembergischer Zeit ist Jacob Sailler, wahrscheinlich ist er zugleich der letzte aus der Klosterzeit. Wir stoßen auf ihn im Jahr 1598, aus dem ein Musterungsregister erhalten geblieben ist. Reichenbach besitzt noch keine Bürger (die zu mustern gewesen wären), sondern, wie das Register vermerkt, nur "diener und officier" des untergehenden Klosters, darunter den Müller (Faksimile). Er scheint also kein selbständiger Pächter oder gar Eigentümer der Mühle zu sein, sondern, wie der Hofmeister (das ist der Meier) und der Keller, eben nur "officier", also besoldeter Beamter des Klosters (II).

Spätestens 1610 ist die Klostermühle verpachtet: Pächter ist Jacob Zeiler aus Haiterbach (X). Bei diesem Namen stutzt man natürlich und fragt sich unwillkürlich, ob der Pächter etwa personengleich sein könnte mit dem Jacob Sailler aus dem Musterungsregister. Das ist immerhin denkbar, denn mit der Schreibweise von Familiennamen nimmt man es noch nicht so genau. Allerdings gibt es bisher keine Belege für die Identität beider Personen. 1613 wird die Pachtzeit des Jacob Zeiler um drei Jahre verlängert, der Pachtzins für die Mühle beträgt 61 fl.. Er ist, wegen des geringen Landbesitzes, der zur Mühle gehört, geringer als bei den anderen Klostergütern (zum Vergleich: Gastherberg 64 fl., Reichenbach 69 fl., Ochsengut 80 fl.).

Offenbar hat die herzogliche Kanzlei 1613 auf eine Erhöhung des Pachtzinses für die Mühle gedrungen. Doch der Schaffner, vom Untervogt in Freudenstadt unterstützt, verwies auf den fehlenden Mühlenbann und die mangelnde Kundschaft des Müllers. Der Schaffner beließ es daher bei dem alten Zins, verpflichtete Jacob Zeiler aber zusätzlich auf die Ämter des "Kellers und Kastenknechts" (X).

Der Keller, ursprünglich Kellermeister, stieg in manchen Herrschaften zum Verwalter der Finanzen auf. Dies scheint jedoch in Reichenbach nicht so zu sein: die Verbindung mit dem Amt des Kastenknechts (der "Kasten", auch "Armenkasten" ist eine Einrichtung der Armenpflege) spricht ebenso dagegen wie die Existenz des Schaffners, zu dessen Verwaltungsaufgaben zweifellos auch die Finanzverwaltung gehörte. Wir dürfen daher Jacob Zeiler nicht in der Funktion eines Verwaltungsbeamten sehen, sondern in der ursprünglichen Rolle des Kellermeisters oder Küfers. Sein Nachfolger Georg Klein wird denn 1624 auch "Küfer und Kastenknecht" genannt (XIII).

Die Pächter der Klostergüter waren meist nicht Reichenbacher Bürger, sondern blieben, weil die Pacht relativ kurz befristet war, Bürger ihrer Heimatgemeinden. So auch zunächst Jacob Zeiler: 1613, als die Pacht über die Mühle um drei Jahre verlängert wird, ist er noch Bürger zu Haiterbach. Er muss aber bald das Reichenbacher Bürgerrecht erworben haben, denn wir finden seinen Namen im Bürgerbuch von Reichenbach (VIII) - leider ist der Eintrag undatiert, muss aber vor 1619 erfolgt sein. Es ist wahrscheinlich, dass Jacob Zeiler mit seiner Verpflichtung auf die Ämter des "Kellers und Kastenknechts" auch Bürger von Reichenbach wurde.

Im Reichenbacher Bürgerbuch finden wir auch die Namen von "Jung" Jacob Zeiler (1619 nachgetragen) und von Lambert Zeiler (um 1620 nachgetragen), wahrscheinlich Söhne des alten Jacob Zeiler. Weil die Söhne eingesessener Bürger, wenn sie am Ort blieben, mit achtzehn Jahren nach erfolgter Huldigung gegenüber dem Landesherrn selbst Bürger wurden, könnten "Jung" Jacob und Lambert Zeiler um 1600 geboren sein. Und wenn der alte Jacob Zeiler tatsächlich ihr Vater war, dann kennen wir auch sein ungefähres Alter: er ist dann mit einiger Sicherheit vor 1580 geboren.

2. Die ersten privaten Eigentümer:
Jacob Guetekunst, Jacob Zeiler, Johannes Neuffer (1621 - 1629) 

Um das Jahr 1620 versucht der württembergische Herzog, einen Teil der Reichenbacher Klostergüter zu verkaufen. Das gelingt, entgegen anderslautender Darstellungen bei M.Eimer (1931) und G.Wein  (1982),  nur bei der Kostermühle (neuer Pächter der Gastherberg wird 1620 Hans Mast, Sohn des verstorbenen Gastmeisters Martin Mast; der Reichenbach und das Ochsengut werden 1621 gegen Höchstgebot neu verpachtet an die Brüder Michael und Georg Stribich aus Huzenbach und Schwarzenberg - XI). Folgt man einem Erlass ("Reskript") des Herzogs vom 22. August 1621, dann soll die Klostermühle um 1.500 fl. an Jacob Guetekunst verkauft werden, wobei der Käufer 1.000 fl. bar bezahlen soll und die restlichen 500 fl. in fünf Jahresraten (XXXIV).

Jacob Guetekunst stammt wie Jacob Zeiler aus Haiterbach und wurde, sehr wahrscheinlich handelt es sich um dieselbe Person, bereits 1608 auf sechs Jahre Pächter der Gastherberg in Reichenbach. 1614 wird zwar die Pacht um weitere sechs Jahre verlängert, von Jacob Guetekunst aber offenbar nicht zu Ende gebracht, denn Martin Mast stirbt 1619 ohne Zweifel als Gastmeister (XI): demnach muss die Gastherberg zuvor und vor Ablauf der sechsjährigen Pachtzeit an Martin Mast gegangen sein.

Jacob Guetekunst versucht sich nun, 1621, als Käufer der Klostermühle. Aber offenbar gelingt ihm der Kauf nicht, denn mit Kaufvertrag vom 28. Januar 1622 geht die Klostermühle an Jacob Zeiler, "Müller zue Reichenbach" (XIII). Das muss der alte Müller sein, der uns 1613 und 1610 als Pächter der Mühle begegnet. "Jung" Jacob Zeiler scheidet, wenn er tatsächlich als Sohn des alten Zeiler erst um 1600 geboren sein sollte, als Käufer der Mühle wahrscheinlich aus.

Jacob Zeiler, der neue Eigentümer der Klostermühle, bezahlt den gesamten Kaufpreis von 1.500 fl. bar. Das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass er sich als Pächter der Mühle wirtschaftlich schwer tat und zusätzliche Ämter übernehmen musste. Die gibt er jetzt übrigens auf, denn spätestens 1624 ist Georg Klein, er kauft das Torhäuslein beim Ochsentor, "Küfer und Kastenknecht“ (XIII). Es ist zu befürchten, dass Jacob Zeiler für den Kauf der Mühle hohe Schulden machte. H. Rommel berichtet (1968), leider ohne Beleg, dass der Klosterschaffner Johannes Neuffer vor 1628 die Klostermühle übernimmt, und zwar wegen Zahlungsunfähigkeit des Müllers, der Schulden bei ihm hatte. Es war also möglicherweise ein Kredit des Schaffners, der Jacob Zeiler den Kauf der Mühle 1622 gestattete. Nun verliert er den Besitz an seinen Gläubiger und verlässt offenbar mit seiner Familie Reichenbach: sein Name und der seiner mutmaßlichen Söhne "Jung" Jacob und Lambert sind im Bürgerbuch von Reichenbach wieder gestrichen (VIII).

Johannes Neuffer, Klosterschaffner seit 1606, war, als er die Mühle übernahm, wahrscheinlich nicht mehr im Amt. 1625 bittet er den Herzog, den Grund kennen wir nicht, um seine Beurlaubung und schlägt seinen Bruder Jacob Neuffer als Nachfolger vor. In Stuttgart akzeptiert man Bitte und Vorschlag unter der Bedingung, dass Johannes Neuffer seinem Bruder als "inspector" zur Seite stehe. Diesen Vorgang rekonstruieren wir anhand eines schriftlichen Diensteides, "Staadt" genannt (Faksimile), den Jacob Neuffer am 9. September 1625 abgelegt hat (XV).

Johannes Neuffer bleibt demnach als "inspector", aber wohl ohne Gehalt, in Reichenbach. Wovon lebt er? Schon im Oktober 1624 hat er fast 2 ½ Morgen Wildfelder auf dem Vogelherdt gekauft (XIV) und im März 1626 erwirbt er erneut Land, darunter ein Viertel des Klostergartens (XVI). Dieser große Garten steht den Schaffnern kostenlos zur Verfügung, seit 1625 also dem Bruder und Nachfolger Jacob Neuffer. Will der alte Schaffner einen Teil des Gartens weiter nutzen, dann muss er ihn kaufen. Das geschieht 1626. Verkäufer ist übrigens in allen Fällen der Herzog.

Es ist gut vorstellbar, dass Johannes Neuffer um das Jahr 1625 auch die Klostermühle von seinem Schuldner Jacob Zeiler übernimmt. Auffallend ist, dass in der Reichenbacher Schützenliste (XLIII), die 1625 aufgestellt wird, nicht nur der alte Zeiler fehlt (er könnte über das Schützenalter hinaus sein), sondern auch die beiden jungen. Daraus wäre zu schließen, dass die Zeilers schon 1625 nicht mehr in Reichenbach sitzen. Und weiter wäre daraus zu folgern, dass Johannes Neuffer zum Zeitpunkt seiner Beurlaubung bereits Eigentümer der Klostermühle ist.

Leider hat auch Johannes Neuffer mit der Mühle wenig Glück: als Akt der Restitution verliert er sie 1629 an die zurückkehrenden Mönche, vielleicht gegen Entschädigung. Johannes Neuffer und sein Bruder Jacob, der Schaffner, müssen Reichenbach verlassen. Aber noch einmal, gegen Ende seines Lebens, kehrt Johannes Neuffer als Schaffner nach Reichenbach zurück: er amtiert von 1649 bis zu seinem Tod 1654.

3. Beamter und Pächter: Jacob Keck (1629 - 1651)

1629 wurde das Kloster also wieder Eigentümer der Mühle. Die Akten sprechen dafür, dass der Prior des Klosters die Mühle nicht verpachtete (wie der württembergische Herzog), sondern sie, wie in der alten Klosterzeit, selbst betrieb - natürlich mit Hilfe eines beamteten Müllers. Wir schließen dies aus einem Verzeichnis von Gütern (XVIII), die 1629 verliehen wurden. Das Verzeichnis enthält mit der Badstub und einigen Feldstücken nur wenige Güter, namentlich nicht die Mühle. Sie bleibt, wie alle großen Klostergüter, unter der Verfügungsgewalt des Priors. Der neue Müller, Jacob Keck, erhielt das Nutzungsrecht an einem Viertel des Eselackers als Teil seiner Besoldung. Er ist also nicht Pächter, sondern besoldeter Müller. Erst der Herzog von Württemberg, 1648 neuer Eigentümer, wird die Mühle wieder verpachten (und bald darauf verkaufen).  

Jacob Keck ist bis 1651 Müller in Reichenbach geblieben, vielleicht mit Unterbrechungen: zwischen 1632 und 1634 (also in der Zeit des kurzen protestantischen Zwischenspiels in Reichenbach) und 1640/41 scheint das Ehepaar Keck, das offenbar kinderlos blieb, in Baiersbronn zu wohnen. Die Ehefrau Barbara Mörlin ist in der fraglichen Zeit zwar Taufpatin in Reichenbach, wohnhaft jedoch in Baiersbronn. Ihr Mann Jacob Keck ist in Reichenbach als Pate und ansässiger Müller belegt in den Jahren 1639, 1646 und 1648 (L). Mehr über Jacob Keck wissen wir leider nicht, namentlich nicht, woher er kam und wohin er ging.

1650 kommt wieder mehr Licht in die Geschichte der Reichenbacher Klostergüter. Der Herzog von Württemberg, seit 1648 wieder Herr über Reichenbach, verpachtet neben der Gastherberg und den beiden Maierhöfen auch die Klostermühle mit dem Eselacker: Pächter wird der langjährige Müller Jacob Keck (XX). Obwohl die Pacht auf drei Jahre vergeben ist, verkauft der Herzog die Mühle, wie die anderen Güter auch, schon ein Jahr später. Jacob Keck ist nicht unter den Käufern und verlässt offenbar Reichenbach, denn wir finden nach 1651 keine Hinweise auf ihn.

4. Neue private Eigentümer: Adam Schneller und Michel Krepser,
Josef Holzwarth, Johann Jacob Haist (1651 - 1671)

Die Käufer der Klostermühle im Jahr 1651 sind der Bäcker Adam Schneller und sein Schwager, der Müller Michel Krepser, beide aus Freudenstadt (XXI). Während Adam Schneller offenbar Bürger in Freudenstadt bleibt (er ist jedenfalls in Reichenbach nicht belegt), finden wir Michel Krepser (F 770) und seine Familie ab 1651 in den Kirchenbüchern von Reichenbach (L). Er ist also wohl mit dem Kauf der Mühle nach Reichenbach gezogen, 1655 bis 1658 ist er dort auch Schütze (XLIV).

Der Kaufpreis der Klostermühle im Jahr 1651 liegt mit 1.350 fl. unter dem Kaufpreis von 1.500 fl. der Jahre 1621/22. Dieser Preisnachlass ist wohl Ausdruck der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Menschen nach dem langen Krieg, vielleicht auch Ausdruck eines nicht ganz intakten Zustands der Klostermühle. Gemeinsame Käufer und zunächst auch gemeinsame Eigentümer der Mühle sind unzweifelhaft die beiden Schwäger Schneller/Krepser. Aber 1668, im Lagerbuch (XXXV), ist Michel Krepser alleiniger Besitzer. Er muss demnach seinen Schwager, der 1668 noch lebt, ausbezahlt haben. Dies ist insofern plausibel, als Michel Krepser Müller ist und in Reichenbach lebt, während Adam Schneller Bäcker in Freudenstadt ist.  

Im Bericht des Schaffners über Zu- und Abgänge in den Jahren 1652 und 1653 findet sich auch die folgende Notiz: "Michel Krepser Ein Miller hatt des Closters Mahlmühlen alhie erkaufft, und damit das Purgrecht erlangt" (XXXVII). Diese Mitteilung erscheint insofern etwas ungenau, als Michel Krepser nachweislich seit 1651 sowohl Mitbesitzer der Mühle als auch Einwohner (aber vielleicht noch nicht Bürger, sondern Beisitzer) von Reichenbach ist. Die Notiz könnte man dann so deuten, dass Michel Krepser schon bald, spätestens Ende 1653 (der Bericht des Schaffners datiert vom März 1654) alleiniger Besitzer der Mühle und Vollbürger in Reichenbach wird. Vielleicht trägt der Tod (1653) von Brigitta, der ersten Frau von Michel Krepser, die sehr wahrscheinlich eine Schwester Adam Schnellers ist, zur Veränderung der Besitzverhältnisse bei.

Über das weitere Schicksal Michel Krepsers wissen wir nichts. Vielleicht ist er im Laufe des Jahres 1668 gestorben, denn die Klostermühle muss noch in diesem Jahr in andere Hände gekommen sein: in den Schützenlisten der Jahre 1668 bis 1670/71 (XLV) finden wir als neuen "Bestandmüller" Josef Holzwarth. Von ihm kennen wir vorläufig nur den Namen; wir wissen nicht, woher er kam und wohin er ging, noch auf welche Weise er in den Besitz der Mühle kam. Er ist indes nur kurze Zeit Besitzer, denn schon 1671 scheint sich ein neuer Wechsel anzubahnen: in der Schützenliste 1670/71 ist Josef Holzwarth wieder gestrichen. Zuvor hat man seinem Namen den Vermerk "jetziger" Bestandmüller hinzugefügt (Faksimile) - wohl ein Anzeichen dafür, dass sein Nachfolger schon feststand. Es ist Johann Jacob Haist (1641 - 1704, F 154 A), der spätestens 1671 Anna Maria Krepser († 1686), die Tochter des alten Müllers, geheiratet hat.

Mit Johann Jacob Haist beginnen sich die Besitzverhältnisse über die Klostermühle zu stabilisieren. Er ist der Stammvater der Reichenbacher Haists (aus Haist wird später Haisch), die über viele Generationen hinweg bis in unsere Zeit über die Mühle verfügten.

Typoskript: 01/98
Druckversion: Freudenstädter Heimatblätter, 07/98
Internetversion: 12/02
Aktualisierung: 01/06
Der Buchstabe F mit nachfolgenden Ziffern verweist auf das Ortssippenbuch
von G.Frey (
1987)