Studien
 
Annäherung an Obermusbach: Der Ort in frühwürttembergischer Zeit (1595 - 1667)
 
Vor eineinhalb Jahren fragte mich Hans Rehberg aus Obermusbach, ob ich meine Studien nicht auch auf dieses Klosterdorf ausdehnen und vielleicht auch zur Unterstützung seiner eigenen Forschungsarbeit einen Vortrag über die Geschichte Obermusbachs halten könne. Weil Herr Rehberg mit großem Engagement heimatgeschichtliche Quellen des Orts zu Tage fördert und die Erkenntnisse aus seinen Recherchen auf einer beachtenswerten Website (www.obermusbach.de) präsentiert, sagte ich gerne zu. Für meine Annäherung an Obermusbach wählte ich einen Zeitabschnitt, der von Rehbergs Arbeit weniger erschlossen war: die frühwürttembergische Zeit des Ortes. Eine Brücke in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts stelle ich in der Weise her, dass ich auf die Besitzer der einzelnen Güter im Primärkataster (um 1840) und auf die Hausnummern in den frühen Flurkarten (1836/37) verweise (LII), die sich auf der genannten Website (mit Fotos der heutigen Gebäude) wiederfinden lassen. Als Brückenpfeiler zwischen 1667 und 1840 dient vor allem das "Tabellarische Verzeichnis" aus dem Jahr 1769 (XXXI).

Noch einige Bemerkungen zu den biographischen Daten: Die Reichenbacher Kirchenbücher, die mir als Mikrofilme vorliegen, enthalten zwischen 1635 und 1648, also in der Zeit des wieder eingerichteten Klosters, auch Daten über das Klosterdorf Obermusbach, auf die ich mich im einzelnen beziehe (L). Filmkopien der Kirchenbücher aus der Pfarrei Grüntal für die Zeit nach 1648 besitze ich dagegen nicht, weshalb ich mich ganz auf die Ortssippenbücher (OSB) Grüntal und Klosterreichenbach stütze und pauschal auf diese verweise. Beide Bücher enthalten ausführliche Namensverzeichnisse. Aus der Zeit vor 1635 gibt es die bruchstückhafte Abschrift eines Taufbuchs der Pfarrei Grüntal, die R. K. Adler in ihrer unveröffentlichten Magisterarbeit "Die Pfarrei Grüntal von 1583 bis 1684" aus dem Jahr 1984 ausgewertet hat; die Auswertungsergebnisse sind zum großen Teil in das OSB Grüntal eingeflossen, einige weitere entnehme ich direkt der Magisterarbeit.

Die Rekonstruktion der Verhältnisse, besonders der Besitzverhältnisse in den ersten Jahrzehnten nach der Besetzung des Klosters und der Einrichtung des württembergischen Klosteramts Reichenbach erweist sich für Obermusbach besonders schwierig. Nicht nur fehlen, von der oben genannten Ausnahme abgesehen, kirchliche Aufzeichnungen zur Erhellung personaler Beziehungen aus der Zeit vor 1635, es fehlt auch in merkwürdig starker Ausprägung an der Tradierung von Familiennamen, die andernorts manchen Schluss zum Übergang von Gütern erlauben. So finden wir von den Namen der zwölf Hofbesitzer um das Jahr 1610 in der Zeit des Lagerbuchs von 1667/68, also zwei Generationen später, nur noch einen, nämlich den Namen Weißer. Alle anderen sind, zumindest aus dem Kreis der Hofbesitzer, verschwunden. Möglicherweise ist Obermusbach durch den Dreißigjährigen Krieg und die Pestwelle auf dem Höhepunkt des Krieges besonders heimgesucht worden.

Zwei Umstände helfen bei der Erschließung der württembergischen Frühzeit in Obermusbach dennoch weiter. Erstens nennt das Lagerbuch, dessen Obermusbacher Teil aus dem Jahr 1667 stammt, neben dem aktuellen Besitzer in fast allen Fällen auch den Vorbesitzer. Zweitens haben wir in einem Vermögensregister aus der Zeit um 1635, das wohl der Steuerschätzung diente, ein wertvolles Bindeglied in die Zeit um 1610. (Leider ist das Register undatiert, seine Entstehung kann aber ungefähr auf das Jahr 1635 eingegrenzt werden, möglicherweise steht es im Zusammenhang mit der Rückkehr der Mönche nach Reichenbach im selben Jahr).

 
1604 "zuvor" 1635 1667
Matthäus Leix
Hans Klaiß
Lorenz Waltz
Bernhard Schwemblin
Hans/Philipp Gree
Jacob Weißer
Michel Plöchlin
Michel Leix´s Wwe
Hans/Gall Häberlin
Conrad Herr
Hans Klaiß
Matthäus Leix
Jacob Klaiß
Lorenz Waltz
Bernhard Schwemblin
Philipp Gree
Lorenz Weißer
Michel Plöchlin
Hans Maulbetsch
Gall Häberlin
---
Hans Klaiß
Hans Leix
Jacob Klaiß
Lorenz Waltz
Michel Klaiß/Martin Gäßler
Martin Gäßler
Lorenz Weißer
Michel Weißer
Michel Leix
Gall Häberlin
Georg Morath
Matthäus Leix
Christ Weißer (2)
Michel Seeger
Conrad Ziflen
Georg Mast
M. Ziflen + M. Ziflen/G. Morath
Christ Weißer (1)
Georg Raiblen
Thomas Boneth
Conrad Clauß
Georg Morath
Christ Winter
Besitzer der Obermusbacher Lehenshöfe zwischen 1604 und 1667
 
Das Lagerbuch zählt für Obermusbach 13,5 Hofgüter auf (XXXV). Weil zweimal zwei Güter und dreimal eineinhalb Güter in einer Hand sind, haben wir zehn Hofbesitzer. Bei allen Gütern bis auf eines ist auch der Vorbesitzer ("zuvor") genannt, insgesamt wieder zehn Personen. Wir finden diese frühen Besitzer in Quellen aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts, nämlich in zwei Vermögensregistern aus den Jahren 1604 (VI) und 1607 (XLVI) sowie einem Steuerbuch aus dem Jahr 1612 (IX). Auf vier dieser Vorbesitzer stoßen wir zudem in dem genannten Schätzungsregister aus der Zeit um 1635 (XLVII). In diesen vier Fällen, die fünf Höfe betreffen, können wir relativ gut gesicherte Zuordnungen von Besitzern über rund siebzig Jahre hinweg vornehmen (Abschnitt 1). In drei weiteren Fällen, die vier Höfe betreffen, lassen sich die Besitzverhältnisse um 1635 gut rekonstruieren (Abschnitt 2). Bei viereinhalb Höfen ist entweder der Vorbesitzer um 1610 oder der Zwischenbesitzer um 1635 unbekannt und nur hypothetisch zu ermitteln (Abschnitt 3).

Das Lagerbuch (XXXV) berichtet nicht nur von den großen Lehenshöfen, sondern auch von zwei Taglöhnergütlein. Das eine kleine Gut, das "Hayligen Güetlin" (Heiligengütlein), ist jedoch in Händen des Hofbesitzers Georg Mast und scheint mit dessen eineinhalb Hofgütern zu verschmelzen, so dass es zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht mehr zu identifizieren ist. Das zweite Gütlein ist 1667 im Besitz der Gemeinde und scheint später in die Hände der Hofbauernfamilie Ziflen gekommen zu sein; jedenfalls werden die alten feudalen Lasten auf diesem kleinen Gut, wie Hans Rehberg belegen konnte, in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts von Matthäus Züfle (so die Schreibweise des Namens jetzt), Nachkomme Conrad Ziflens, abgelöst. So viel der Vollständigkeit halber zu den beiden Taglöhnergütern in der Zeit des Lagerbuchs. Wenden wir uns nun den großen Lehenshöfen und ihren Besitzern in der frühwürttembergischen Zeit zu.

 
1. Güter mit eindeutigen Besitzverhältnissen um 1610 und 1635
 
1.1 Die beiden Höfe Seeger – Klaiß
 
Michel Seeger (1614 – 1686) besitzt 1667 zwei Hofgüter, die offenbar nicht mehr geschieden sind und von einem Hofgebäude aus bewirtschaftet werden, doch belegt der Umfang der Feldstücke von gut 72 Morgen (M) tatsächlich die Herkunft aus zwei ehemals getrennten, im übrigen recht großen Hofgütern. Als Vorbesitzer dieser beiden Güter wird Jacob Klaiß (auch: Claiß) genannt, der 1612 und 1635 als Hofbesitzer belegt ist (IX, Faksimile). 1635 ist er, wie schon sein Vater, Schultheiß; er stirbt 1639. Der Vater, Hans Klaiß, stirbt zwischen 1604 und 1607, denn im jüngeren Schätzungsregister wird bereits sein Tod vermeldet (XLVI), während er drei Jahre zuvor noch geschätzt wird (VI). Weil er im Musterungsregister von 1588 schon belegt ist (I), ist er auf jeden Fall vor 1570 geboren; und falls „Jung“ Hans Klaiß, der 1598 gemustert wird (Faksimile), sein Sohn ist, ist er lange vor 1570, vielleicht um 1550, geboren.

Wir haben also mit Jacob Klaiß, der im Lagerbuch genannt ist, und mit Hans Klaiß, der 1607 als Vater des Jacob Klaiß bezeugt ist, die Vorbesitzer der Güter von Michel Seeger. Doch wie kommt dieser, der aus Igelsberg stammt, ins Spiel? Michel Seeger heiratet 1645 (L) mit Maria Klaiß (1624 – 1691) eine Frau, die wahrscheinlich, wir wissen es nicht genau, die Tochter von Jacob Klaiß ist und den väterlichen Besitz in die Ehe eingebracht hat. Ist dies so, dann ist dieser (doppelte) Hof, der auf den frühen Flurkarten die Nummer 2 trägt (Karte), ungewöhnlich lange, bis in unsere Zeit hinein, in den Händen einer Familie geblieben. Besitzer 1769 (XXXI) ist Peter Seeger (1715 – 1783) und im Primärkataster (LII) Johann Martin Seeger (1787 – 1850), der um 1835, wie Hans Rehberg anhand von Akten des Musbacher Archivs belegen konnte, die überkommenen feudalen Lasten (Zinsen, Zehnten, Fronen u. a.) ablöste, die auf dem Hof noch ruhten.

Für die beiden Güter, die Michel Seeger 1667 besitzt, wird mit Jacob Klaiß nur ein Vorbesitzer genannt. Daraus wäre zu schließen, dass auch Jacob Klaiß und vielleicht sogar schon sein Vater Hans Klaiß über zwei Güter verfügten. Inwieweit kann diese Schlussfolgerung belegt werden? 1635 wird Jacob Klaiß als Besitzer nur eines Hofguts aufgeführt (Faksimile); nach dem geschätzten Vermögen von 1.200 Gulden (fl) muss es allerdings ein sehr großes Gut gewesen sein, denn der Vermögenswert eines Hofs mittlerer Größe liegt bei 700 – 800 fl, wobei auf Hofgebäude und Felder etwa zwei Drittel und auf den Viehbestand ein Drittel des Werts entfallen. Unter dem Vieh repräsentieren zu dieser Zeit ein Schwein ungefähr 3 fl, eine Milchkuh 15 fl und ein Pferd 20fl. 1612 und 1607 werden keine Angaben zur Zahl der Hofgüter gemacht, sondern nur zu den geschätzten Vermögenswerten; doch werden sowohl Jacob Klaiß 1612 als auch der Mutter (sie ist ja Witwe) 1607 mit jeweils 1.250 fl ein hohes Vermögen, das zweithöchste in Obermusbach, zugerechnet (IX, XLVI). 1604 schließlich werden für Hans Klaiß eineinhalb Höfe dokumentiert, merkwürdigerweise „güetlen“ genannt, die alles in allem auf 1.600 fl geschätzt werden (VI).

Fassen wir zusammen: Die beiden Güter, die Michel Seeger 1667 zugeschrieben werden, lassen sich nur insofern zurückverfolgen, als wir bei den Vorbesitzern – Hans und Jacob Klaiß – durchweg hohe Vermögenswerte feststellen können, die freilich nicht, jedenfalls nicht ausdrücklich auf zwei Höfe bezogen werden. Nur 1604 wird mit „anderthalben güetlen“ mehr als ein Hof dokumentiert; vielleicht handelt es sich, dies würde zum hohen Gesamtvermögen passen, um einen vollwertigen Hof und ein Gütlein, die früh verschmelzen. Für diese Interpretation spricht, dass 1667 nur von einem Hofgebäude die Rede ist und die Felder nicht dem einen oder dem anderen Urhof zugerechnet werden, sondern unterschiedslos aufgeführt werden. Bei Christ Weißer, der 1667 ebenfalls über zwei Höfe verfügt (Abschnitte 1.4 und 2.1), sowie bei Michel Ziflen und Georg Morath, die 1667 je eineinhalb Güter besitzen (Abschnitte 2.3 und 3.1), ist dies nicht so. Bei Georg Mast, auch er im Besitz von eineinhalb Gütern (noch nicht gerechnet das Heiligengütlein), stellen wir dagegen eine ähnliche Verschmelzung früher getrennter Liegenschaften fest (Abschnitt 3.3).

 
1.2 Der Hof C. Ziflen – Waltz
 
Conrad Ziflen (um 1620 – 1688) aus Röt, später auch „Alt“ Conrad Ziflen genannt, besitzt 1667 ein Hofgut mittlerer Größe (Fläche der Felder: 23 M), als dessen Vorbesitzer Lorenz Waltz namhaft gemacht wird (XXXV). Über diesen wissen wir allerdings nur wenig: Wir finden ihn von 1604 bis 1635 in allen Vermögenslisten und im Steuerbuch. 1604 ist sein Hof, dessen Wert auf 700 fl taxiert wird, noch mit Schulden belastet, ebenso 1607 (VI, XLVI)); 1612 und 1635 wird ihm ein Vermögen von 700 fl zugerechnet (IX, Faksimile). Vor 1604, namentlich in den Musterungslisten, finden wir keine Anhaltspunkte für seine Anwesenheit in Obermusbach, auch fehlt dort der Name Waltz generell. Daraus wäre der Schluss zu ziehen, dass Lorenz Waltz zugewandert ist und den Hof durch Heirat oder Kauf erworben hat (die anfänglichen Schulden auf dem Hof schließen eine Heirat nicht aus). Weil er 1604 schon Hofbesitzer ist, ist er wohl nicht nach 1580 geboren.

Auch Conrad Ziflen ist zugewandert, sitzt aber spätestens 1651 in Obermusbach, denn sein Sohn und Hoferbe Johannes Ziflen (1651 – 1716) ist dort geboren (L). Wann und wie Conrad Ziflen in den Besitz des Hofes kam, ist nicht erkennbar. Seine Frau Maria Waldmann (1618 – 1678), mit der er seit 1650 verheiratet ist, stammt aus Besenfeld. Das Paar, obwohl bei der Hochzeit nicht sehr vermögend (XLVIII), hat dann wahrscheinlich um das Jahr der Hochzeit den Hof erworben, der vielleicht verwaist war, denn von den drei möglichen Söhnen des Lorenz Waltz, die zwischen 1615 und 1624 ins Bürgerbuch eingetragen wurden (VIII), verlieren sich bald die Spuren. Sebastian Waltz, einer der drei und nachweislich ein Sohn von Lorenz, erscheint 1625 noch auf der Schützenliste, ein Jahr später mit dem Vermerk „nit da 1626“ schon nicht mehr (XLIII). Bei alledem müssen wir bedenken, dass wir uns in der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs bewegen, der ungefähr auf seinem Höhepunkt, 1635, auch noch von einer Pestwelle begleitet war.

Auch die Besitzer des Hofs von Conrad Ziflen, der später die Nummer 3 bekommt (Karte), können über den bereits genannten Matthäus Züfle (1810 –1860) und Johannes Ziflen (1728 - 1796), dem Urenkel des Conrad, auf eine lange Familientradition zurückblicken. Matthäus Züfle war es auch, der um 1835 die feudalen Lasten auf dem alten Hof ablöste (Hans Rehberg).

 
1.3 Der Hof Clauß – Häberlin
 
Conrad Clauß (1600 – 1677), Maurer und um 1650 auch Schultheiß, besitzt 1667 ein Hofgut, das mit ungefähr 18 M Feldern ausgestattet ist, zu denen noch 4 M sog. Partikulargüter („so in kein Lehen gehörig“) kommen (XXXV). Als Vorbesitzer dieses Guts knapp mittlerer Größe wird Gall (Gallus) Häberlin genannt, den wir tatsächlich zwischen 1604 und 1635 gut verfolgen können. 1604 oder kurz davor hat er um 500 fl „ain güetlin“ gekauft, das er mit 100 fl angezahlt hat; 60 fl für das Vieh eingerechnet, beläuft sich sein Vermögen auf 160 fl (VI). 1607 wird er, der Grund ist nicht ersichtlich, zusammen mit seinem Vater Hans Häberlin veranlagt, der 1604 ein Vermögen von 240 fl besaß; beide zusammen werden 1607 nun auf 440 fl taxiert (XLVI). 1612 verfügt Gall Häberlin allein, der Vater stirbt wahrscheinlich zwischen 1610 und 1612, über 650 fl (IX) und 1635 über 705 fl (Faksimile). Lebensdaten über Gall Häberlin fehlen wie so oft in dieser frühen Zeit. Da er 1598 gemustert wird (Faksimile), ist er bestimmt vor 1580 geboren, und weil sein Vater Hans schon 1588 in Obermusbach gemustert wird (I), ist Gall wohl auch dort geboren.

Conrad Clauß dagegen stammt wahrscheinlich nicht aus Obermusbach. Er könnte identisch sein mit dem Maurer Conrad Klaß oder Claß, der 1628 und 1630 in Reichenbach belegt ist (vgl. meine Studie „Die Frühzeit der bürgerlichen Gemeinde Reichenbach 1595 – 1668“, Teil 3.3). Seine, allerdings lückenhafte, Biographie weist eine Reihe weiterer Bezüge zu Reichenbach auf: Er heiratet, wahrscheinlich vor 1635, in erster Ehe Eva Keck, die ebenfalls aus Reichenbach (oder aus Huzenbach) stammen könnte; die dritte Frau, die Witwe des Hans Knorr aus Reichenbach, kommt nachweislich von dort. Der Klostermeier Georg Stribich ist Trauzeuge der zweiten Ehe, der Gastmeister Michel Braun ist mehrfach Pate der Kinder von Conrad Clauß (auch schon der Gastmeister Hans Mast vor seinem Tod, 1638; L).

Die in der oben genannten Studie formulierte Vermutung, dass die Namen Clauß (Klaß, Claß) identisch sein könnten mit dem Namen Klaiß und seinen Varianten, halte ich nicht mehr aufrecht: 1667 haben wir in Obermusbach beide Namen, Clauß und Klaiß, nebeneinander – dies wäre bei identischer Herkunft zumindest ungewöhnlich; auch erscheint der Name Klaiß in früheren Dokumenten immer in gleicher Lautung, allenfalls als Kleyß (1604), Kleiß (1598) oder Klayß (1588), nie aber als Clauß oder Claß.

Weil das zweite Kind des Conrad Clauß, die Tochter Magdalena, belegt durch das Taufbuch (L), im März 1638 in Obermusbach geboren ist, muss das Ehepaar Clauß-Keck spätestens zu diesem Zeitpunkt dort wohnen. Auf welchem Weg und wann der Hof Gall Häberlins, der 1635 noch als Besitzer genannt wird, in die Hände von Conrad Clauß überging, ist nicht ersichtlich. Der Name Häberlin verschwindet nach 1635 aus Obermusbach.

Jacob Clauß (1647– 1697), der Sohn des Conrad, hat zwar 11 Kinder, doch keines von ihnen ist später in Obermusbach nachgewiesen. Der wahrscheinlich verwaiste Hof ist, wie Hans Rehberg anhand von Gerichtsakten aus dem Jahr 1815 belegen konnte, auf den Zweig der Familie Boneth übergegangen, der am Erbe des Hofs von Thomas Boneth (vgl. Abschnitt 3.4) nicht teilhatte. Wir finden diesen zweiten Boneth-Hof 1769 (XXXI) in Händen von (neue Schreibweise des Namens) Johann Adam Bohnet (1725 – 1775) und um 1840 (Primärkataster, LII) im Besitz des Urenkels gleichen Namens, der auch für die Ablösung der alten Lasten auf dem Hof sorgte. Dieser Hof der Bohnets trägt die Nummer 13 (Karte).

 
1.4 Der Hof Weißer – Weißer
 
Christ Weißer (1613 – 1673) verfügt 1667 über zwei Hofgüter. Vorbesitzer des ersten Guts, dessen Hofgebäude offenbar zerstört ist („darauf ein Hauß gestanden“), ist Lorenz Weißer, wahrscheinlich der Vater, als Vorbesitzer des zweiten Guts wird Matthäus Leix genannt (XXXV). Im zweiten Fall müssen die Besitzverhältnisse um 1635 rekonstruiert werden (vgl. Abschnitt 2.1), daher beschränken wir uns hier auf das erste Gut.

Auf Lorenz Weißer (* um 1585) stoßen wir erstmals im Musterungsregister von 1598: dort ist er allerdings nicht Schütze, sondern „Tromenschlager“ (Faksimile), was auf seinen noch minderjährigen Status schließen lässt. Folgerichtig finden wir ihn 1604 und 1607 auch noch nicht unter den Besitzenden, wohl aber Jacob Weißer (auch: Weißert), vielleicht der Vater, der ein Gut mittlerer Größe im Wert von 600 fl besitzt (VI, XLVI). 1610, im Bürgerbuch, ist Lorenz Weißer als Bürger eingetragen und 1612, inzwischen zu Besitz gekommen, versteuert er ein Vermögen von 700 fl. Demgegenüber ist Jacob Weißer nur noch mit 200 fl veranlagt; sein Name im Bürgerbuch ist gestrichen, er stirbt also vor 1634 (VIII, IX). In der Vermögensliste aus der Zeit um 1635 erscheint Lorenz Weißer mit einem Vermögen wiederum von 700 fl (Faksimile). Dieses Vermögen könnte durch das selbe Gut repräsentiert werden, das 1667 in Händen von Christ Weißer ist und dessen Bestand an Feldern von 19 M (davon 2 M auf Hallwanger Markung) auf einen Besitz mittlerer Größe verweist. 1635 muss übrigens das Hofgebäude noch erhalten gewesen sein, sonst wäre der Schätzwert nicht so hoch. Über die Beziehungen der drei Weißers zueinander wissen wir nichts Genaues: Sie gehören offenbar drei Generationen an, könnten also Großvater, Vater und Sohn sein, und besitzen wahrscheinlich das selbe Hofgut.

Diesen Hof finden wir nach einem komplizierten Erbgang 1769 (XXXI) im Besitz von Johannes Schaber, des zweiten Manns der Witwe von Georg Friedrich Klumpp (1730 – 1766) und um 1840 mit der Gebäudenummer 8 (Karte) in Händen (LII) des Enkels (Johann) Adam Klumpp (1801 – 1854). Mit Vertrag vom 14. Februar 1839, den Hans Rehberg im Gemeindearchiv Musbach ausfindig gemacht hat, löst dieser (Johann) Adam Klumpp tatsächlich die überkommenen feudalen Lasten auf diesem der beiden Weißer-Höfe ab.

 
2. Güter mit rekonstruierbaren Besitzverhältnissen um 1635
 
2.1 Der Hof Weißer – Leix – Leix
 
Wir beginnen diesen Abschnitt mit Christ Weißers zweitem Hofgut, dessen Gebäude erhalten ist und offenbar zum Wohnsitz seines Besitzers geworden ist. Das Gut ist mit einem Felderbestand von gut 24 M etwas größer, aber doch auch nur von mittlerem Zuschnitt. Als Vorbesitzer wird Matthäus Leix namhaft gemacht (XXXV). Sein Name muss einstmals in Obermusbach sehr verbreitet gewesen sein, denn wir stoßen im Bürgerbuch (VIII) zwischen 1610 und 1634 auf nicht weniger als zehn oder elf Träger dieses Namens, davon zwei oder drei mit dem Vornamen Hans und je zwei namens Matthäus, Michel und Jacob. Noch im Schätzungsregister aus der Zeit um 1635 finden wir fünfmal den Namen Leix – zwei, wahrscheinlich drei der aufgeführten Personen sind Hofbesitzer (Faksimile).

Ungewöhnlich ist schon die Häufung des Namens Leix, noch ungewöhnlicher und ganz sicher Ausdruck der Unwägbarkeiten einer schweren Zeit ist aber der Befund, dass der einstmals so verbreitete Name nach 1635 rasch verschwindet. In den Aufzeichnungen der Kirchenbücher (L), die ja um diese Zeit einsetzen, finden wir nur noch einen Träger dieses Namens in Obermusbach: Jacob Leix, der am 5. Februar 1636 (nicht am 5. März, wie das OSB Reichenbach versehentlich meldet) seinen Sohn Johannes taufen lässt. Es ist wahrscheinlich der selbe Jacob Leix, den wir von 1655 bis 1658 noch in den Schützenlisten finden (XLIV); danach und vollends im Lagerbuch ist der Name Leix in Obermusbach verschwunden.

Unter den mutmaßlich drei Hofbesitzern aus der Familie Leix im Schätzungsregister 1635 ist auch ein Matthäus (Mattheiß) Leix. Zwar ist der Besitz eines Hofguts nicht ausdrücklich vermerkt, doch deutet die Höhe des Vermögens von 700 fl darauf hin (Faksimile). Dennoch müssen wir Zweifel haben, dass es sich um den Gesuchten handelt. Denn im Bürgerbuch finden wir, wie schon erwähnt, zwei Vertreter der Familie mit diesem Vornamen. Der Name des ersten, mit Sicherheit älteren, denn er ist schon 1610 eingetragen, ist gestrichen und durch Hans Braun ersetzt, dessen Name auch wieder gestrichen ist mit einem Kreuz daneben (Faksimile). Die Vorgänge, die sich hinter diesen Korrekturen im Bürgerbuch verbergen, können wir so interpretieren: Matthäus Leix, der Ältere, ist (wahrscheinlich bald) nach 1610 gestorben, die Witwe hat als neuen Mann Hans Braun geheiratet, der aber auch gestorben sein muss, und zwar vor 1634, denn so lange gibt es Einträge ins Bürgerbuch. Weil Hans Braun 1625/26 noch in der Schützenliste geführt wird (XLIII) und Matthäus Leix 1612 noch im Steuerbuch (IX), können wir das Todesjahr der beiden ein wenig eingrenzen: Matthäus Leix ist dann zwischen 1612 und 1625 gestorben, nach R. K. Adler 1615 (Magisterarbeit), und Hans Braun zwischen 1626 und 1634.

Der jüngere Matthäus Leix ist zwischen 1615 und 1619 im Bürgerbuch (VIII) nachgetragen und wahrscheinlich kurz vor 1600 geboren. Er könnte demnach Sohn und Hoferbe des älteren Matthäus sein. Doch wahrscheinlich ist das nicht so, denn wir finden im Bürgerbuch neben einem Hans Leix, ebenfalls zwischen 1615 und 1619 nachgetragen, die Notiz „Teußes Sohn“ (Teus, meist Theus ist die Kurzform von Matthäus). Zugleich führt das Schätzungsregister aus der Zeit um 1635 Hans Leix auch als Hofbesitzer („ain guot“) mit einem Vermögen von 710 fl (Faksimile). Zwischen Matthäus Leix, dem Älteren, der 1667 im Lagerbuch als Vorbesitzer genannt ist, und Christ Weißer, dem aktuellen Besitzer, tritt also sehr wahrscheinlich Hans Leix (auf den jüngeren Matthäus Leix kommen wir im Abschnitt 3.2 zurück). Das passt auch vom Alter, denn Hans Leix ist kurz vor 1600 geboren und damit ungefähr 15 Jahre älter als Christ Weißer. Matthäus Leix wiederum ist mit Sicherheit vor 1580 geboren, denn er erscheint schon 1598 (Faksimile) in der Musterungsliste (Schreibweise jetzt: Leitz); wenn er tatsächlich der Vater von Hans Leix ist, dann ist er noch um einiges früher geboren, in der Musterungsliste von 1588 ist er allerdings noch nicht belegt. 1604 und 1607 wird sein Vermögen jeweils auf 706 fl veranschlagt (VI, XLVI), 1612 im Steuerbuch mit 820 fl (IX).

Auf welchem Wege das Gut aus der Familie Leix in die Hände Christ Weißers kam, ist nicht mehr erkennbar. Als seine Frau wird im Taufbuch, die Eheschließung ist nicht verzeichnet, Maria Kürblin (1603 – 1675) namhaft gemacht (L). Weil sie zehn Jahre älter ist als ihr Mann, könnte sie Witwe gewesen sein. Doch weiter kommt man nicht. Vielleicht war der Hof von Matthäus Leix und seinem Sohn Hans bald nach 1635 verwaist. (In solcher Forschungslage bedauert man besonders, dass das Totenbuch von Reichenbach, jedenfalls soweit es überliefert ist, nicht auch 1635 beginnt, sondern erst 1638.)

Maria Magdalena Weißer (1646 – 1719), die Tochter Christ Weißers, heiratet 1673 Johann Peter Braun (1648 – 1723). Von deren Sohn Melchior Braun, der offenbar diesen Weißer-Hof erbt, gelangt das Gut über Johannes Braun (1744 – 1814) im Jahr 1769 (XXXI) an dessen Enkel Jacob Friedrich Braun (1819 – 1899), der um 1840 im Primärkataster (LII) das Gebäude mit der Hausnummer 1 besitzt (Karte). Dieser rekonstruierte Erbgang wird durch die Ablösungsakten, die Hans Rehberg auswertet, bestätigt: Jacob Friedrich Braun löst die alten Zins- und sonstigen Lasten ab, die seit Jahrhunderten auf diesem Hof ruhen.

 
2.2 Der Hof Raiblen – Weißer – Plöchlin
 
Georg Raiblen (1610 – 1679), ein Bäcker aus Schopfloch, besitzt 1667 in Obermusbach ein Hofgut, das früher in Händen von Michel Plöchlin war (XXXV). Wir finden diesen Vorbesitzer zuletzt 1612: er versteuert 750 fl (IX). Im Schätzungsregister von 1604 wird mitgeteilt, dass Michel Plöchlin „ain guot neulich erkhaufft“ hat, das mit 750 fl bewertet wird, aber noch mit Schulden in Höhe von 630 fl belastet ist, so dass sein Gesamtvermögen, den Viehbestand eingerechnet, lediglich 240 fl beträgt; dieses Vermögen steigt bis 1607 nur leicht auf 256 fl an (VI, XLVI). Wir rechnen also mit einem jüngeren, etwa dreißigjährigen Mann, der seine Existenz gerade aufbaut. Dazu passt nun erstens nicht, dass ein Michel Plöchlin 1598 als „Doppelsöldner“ gemustert wird (Faksimile), d.h. eine komplette Ausrüstung (bestehend wahrscheinlich aus Schutzpanzer, Feuer- und Stichwaffe) stellen muss und dafür doppelten Sold erhält. Der Status eines Doppelsöldners ist Ausdruck eines reichen Vermögens, das im Falle der beiden anderen Doppelsöldner, Hans Klaiß (das haben wir gesehen) und Hans Gree (das wird sich noch zeigen), durchaus gegeben ist. Zweitens ist ein wenig irritierend, dass ein Michel Plöchlin bereits 1588 im Ort gemustert wird (I) – d. h. dass diese Person vor 1570, vielleicht lange vor 1570 geboren ist. Ich halte es daher nicht für wahrscheinlich, dass der Michel Plöchlin der Jahre 1588 und 1598 identisch ist mit dem Michel Plöchlin der Jahre 1604 bis 1612; vielleicht handelt es sich um Vater und Sohn.

Im Obermusbacher Teil des Bürgerbuchs von 1610 finden wir erwartungsgemäß den Namen von Michel Plöchlin, der aber wieder gestrichen und durch den Namen von Michel Weißer ersetzt worden ist (Faksimile). Das bedeutet zum einen, dass Michel Plöchlin zwischen 1612 und – wie wir noch sehen werden – wahrscheinlich 1615 gestorben ist; das bedeutet zum zweiten, wie in anderen Fällen auch, dass Michel Weißer die Witwe Michel Plöchlins geheiratet hat. Dieser Michel Weißer, der wohl aus der ansässigen Familie stammt, ist 1612 in die Bürgerliste aufgenommen worden; er ist damit etwas jünger als Michel Plöchlin, vielleicht um 1590 geboren. Falls Maria Weißer (1615 – 1675) seine Tochter ist, was sehr wahrscheinlich ist, ist die Hochzeit Michel Weißers mit der Witwe Michel Plöchlins zwischen 1612 und 1615 erfolgt.

Doch welche Rolle spielt Maria Weißer? Sie war mit einiger Gewissheit die Frau von Georg Raiblen, den sie 1636, wohl noch in Schopfloch geheiratet hatte. Das Ehepaar muss zwischen 1642, denn die beiden ersten Kinder sind in Schopfloch geboren, und 1644, denn ab diesem Jahr und bis 1648 finden wir Einträge der Familie im Taufbuch von Reichenbach, nach Obermusbach gezogen sein. Bei den Taufen der Kinder des Ehepaars Raiblen ist neben dem Vater als Mutter jeweils „Maria Weisserin“ genannt (L). Als Bindeglieder zwischen Michel Plöchlin und Georg Raiblen können wir also (mit großer Sicherheit) Michel Weißer und (mit hoher Wahrscheinlichkeit) Maria Weißer namhaft machen.

Georg Raiblens Hof gelangt 1688 in die Hand von Adam Hofer (um 1660 – 1729), der die Witwe des Sohns von Georg Raiblen geheiratet hatte. Bernhard Frey (1723 – 1811) wiederum, auf den wir 1769 stoßen (XXXI), ist der zweite Mann der Witwe von Johann Adam Hofer (1716 – 1763), einem Enkel des alten Hofer. Besitzer des Lehensguts um 1840 (LII), es trägt die Nummer 10 (Karte), ist Johann Adam Hofer (1787 – 1858). Er löst, wie durch Rehbergs Recherchen belegt ist, die alten Lasten auf diesem Hof ab.

 
2.3 Die beiden Höfe M. Ziflen – Gäßler – Gree und G. Morath/M. Ziflen – Gäßler – Gree
 
Michel Ziflen (1614 – 1674) und Georg Morath (1621 – 1698) verfügen 1667 jeweils allein über einen Hof und gemeinsam über einen dritten Hof. Sowohl bei dem Hof, den Michel Ziflen allein besitzt, als auch bei dem Hof im gemeinsamen Besitz ist als Vorbesitzer Philipp Gree genannt (XXXV). Wir wollen daher diese beiden Höfe gemeinsam behandeln, während wir den Hof im alleinigen Besitz von Georg Morath, des ungenannten Vorbesitzers wegen, im Abschnitt 3.1 untersuchen wollen.

Über Philipp Gree (es gibt etliche Varianten in der Schreibweise dieses Namens) berichtet das Vermögensregister 1604, dass er ein Hofgut im Wert von 800 fl gekauft hat, das noch mit Schulden belastet ist, so dass er auf ein Gesamtvermögen von 350 fl kommt. Das ist nicht sehr beeindruckend, aber Philipp Gree ist noch ein junger Mann. Sehr viel vermögender, mit dem reichsten Hof (1.550 fl) überhaupt, ist Hans Gree (VI). Weil dieser nicht nur 1588 schon gemustert wird, sondern in diesem Jahr bereits Schultheiß ist (I), könnte er eine Generation älter sein als Philipp Gree. 1607 verfügt der ältere Gree weiter über 1.550 fl und der jüngere über 400 fl (XLVI). Im Steuerbuch von 1612 fehlt Hans Gree, weil er auch im Bürgerbuch wieder gestrichen ist, ist er wahrscheinlich gestorben. Jetzt aber versteuert Philipp Gree 2.310 fl, zwar ohne Angabe über die Zahl der Höfe, aber erkennbar aus mehr als einem (IX). Die Wahrscheinlichkeit, dass Hans Gree der Vater des Philipp Gree war und dieser den Vater beerbte, darf als relativ hoch gelten.

Auch Philipp Grees Name ist im Bürgerbuch wieder gestrichen und durch den von Martin Gäßler ersetzt: „an sein statt Martin Gäßler, anno 1623“ (Faksimile). Damit wird sehr wahrscheinlich, dass Philipp Gree früh gestorben ist und seine Witwe mit Martin Gäßler eine neue Ehe einging. Dieser Martin Gäßler (jetzt: Geßler) besitzt 1635 zwei Güter mit einem Gesamtvermögen von 1.800 fl (Faksimile) – es ist der weitaus reichste Besitz in Obermusbach zu dieser Zeit. Leider hat Martin Gäßler außer den beiden Hinweisen im Bürgerbuch und im Schätzungsregister keine weiteren Spuren in den Quellen hinterlassen. Auch fehlt sein Name vor und nach seiner Zeit in Obermusbach generell. Wir wissen daher nicht, woher er kam, und Nachkommen hat er offenbar nicht hinterlassen. Wenn er früh starb, müssen wir auch noch einen Zwischenbesitzer annehmen, bevor die beiden Höfe in die Hände von Georg Morath und Michel Ziflen kamen.

Beide Höfe sind recht groß (XXXV): das Gut im alleinigen Besitz von Michel Ziflen umfasst Felder im Umfang von 39 M und das gemeinsame Gut von 30 M. Der Besitz über das zweite Gut ist so aufgeteilt, dass Michel Ziflen mit gut 25 M über den Großteil der Felder verfügt und Georg Morath hauptsächlich über das Hofgebäude. Diese Aufteilung hat ihren Grund darin, dass das Hofgebäude des Guts im alleinigen Besitz von Georg Morath 1667 zerstört ist, und er seinen Wohnsitz auf dem gemeinsamen Gut suchen muss.

Überprüft man das Tabellarische Verzeichnis von 1769 nach einem, neben Peter Seeger weiteren reichen Besitzer, dann stößt man auf Johann Michael Hofer (1736 – 1796), der über Ländereien im Umfang von 86 M (Peter Seeger: 70 M) verfügt (XXXI). Hofers Großvater, Matthäus Hofer (1685 – 1764) aus Aach, hatte 1706 Anna Gaißer (1668 – 1744), die Witwe Conrad Ziflens (1649 – 1706), des Sohns von Michel Ziflen, geheiratet. Jacob Friedrich Hofer (* 1794), Enkel des Johann Michael, ist im Primärkataster (LII) Besitzer des Hofs mit der Nummer 7 (Karte). Er löst, wie Hans Rehbergs Recherchen belegen, die Lasten auf den beiden alten Höfen von Michel Ziflen und M. Ziflen/G. Morath ab.

 
3. Güter mit hypothetischen Besitzverhältnissen um 1610 oder 1635
 
Jetzt gilt es noch, vier Hofbesitzer des Jahres 1667 mit insgesamt viereinhalb Gütern in frühere Zeiten zurück zu verfolgen. Im Falle von Georg Morath (jetzt geht es um das Gut, das er alleine besitzt) wird im Lagerbuch kein Vorbesitzer genannt, in den drei anderen Fällen fehlt das Bindeglied 1635. Vergleicht man nun im ersten Fall die im Lagerbuch genannten Vorbesitzer mit den Hofbesitzern in den Jahren 1604 bis 1612 (VI, XLVI, IX), so tauchen alle alten Besitzer im Lagerbuch wieder auf, bis auf zwei: Hans Koller (Kohler) und Conrad Herr (Hörr). Wir werden demnach im Abschnitt 3.1 zu untersuchen haben, inwieweit diese beiden als die gesuchten Vorbesitzer des Hofs von Georg Morath in Frage kommen.

Die drei Besitzer, deren Vorgänger im Lagerbuch namhaft gemacht werden, für die aber das Bindeglied um 1635 fehlt, sind Georg Mast, der eineinhalb Lehen sein eigen nennt (zudem besitzt er - wie eingangs erwähnt - das Heiligengütlein), Christ Winter und Thomas Boneth (XXXV). Befragt man das Schätzungsregister 1635 nach Personen, die noch nicht einer Besitzerreihe zugeordnet sind, dann bleiben vier: Matthäus Leix mit einem Vermögen von 700 fl, Michel Klaiß und noch einmal Martin Gäßler, die gemeinsam einen Hof besitzen, mit 1.000 fl und schließlich Michel Leix mit 947 fl (Faksimile).

Doch wer passt zu wem? Der Felderbestand Christ Winters im Jahr 1667 umfasst 21,5 M, der Vorbesitzer Hans Klaiß wird 1612 mit 710 fl auf eine ähnlich hohe Summe geschätzt wie Matthäus Leix 1635. Die eineinhalb Lehen von Georg Mast, die nicht geschieden sind, repräsentieren 1667 einen Felderbestand von rund 36 M, der im Lagerbuch genannte Vorbesitzer Bernhard Schwemblin wurde 1612 mit 1.200 veranlagt; zu diesen Daten passt 1635 am besten der Hof Klaiß/Gäßler. Das Gut von Thomas Boneth umfasst 1667 Felder im Umfang von knapp 35 M, der Vorbesitzer Hans Maulbetsch versteuerte 1612 die Summe von 898 fl; diesen beiden Besitzern wollen wir daher als Bindeglied Michel Leix zuordnen, der 1635 auf 947 fl geschätzt wird (Quelle jeweils IX, XXXV und Faksimile).

Erkennbar sind diese Zuordnungen nach Hofgröße oder Vermögen stark hypothetisch, doch fehlen zuverlässigere Merkmale. Man könnte zwar der Namensgleichheit wegen versuchen, Michel Klaiß (und Martin Gäßler) Hans Klaiß zuzuordnen, doch scheidet nach den verfügbaren Lebensdaten der beiden, auf die wir noch eingehen werden, ein Vater-Sohn-Verhältnis wahrscheinlich aus. Wir wollen jetzt den Personen aus den vier hypothetischen Zuordnungen etwas weiter nachgehen.

 
3.1 Der Hof Morath – Morath – (Koller/Herr/Gree)
 
Wir beginnen mit dem Hof, den Georg Morath (1621 – 1698) im Jahr des Lagerbuchs alleine besitzt. Geht man die Hofbesitzer im Schätzungsregister 1635 durch (Faksimile), dann stößt man auf einen Hofbesitzer namens Jerg Morhardt - das ist die abgewandelte Schreibweise von Georg Morath. Es kann sich aber nicht um die selbe Person wie 1667 handeln, denn der Georg Morath des Lagerbuchs ist 1635 erst 14 Jahre alt. Der Besitzer zu dieser Zeit muss demnach älter sein; wenn er um eine Generation älter ist, könnte er der Vater des späteren Besitzers sein.

Fragt man jedoch weiter nach dem Namen Morath, dann kommt man in Verlegenheit, denn dieser Name fehlt in den mir vorliegenden Dokumenten bis 1635 in Obermusbach (auch in der Schreibweise Morhardt). Wir müssen daher nach anderen Namen suchen und stoßen, wie gezeigt, auf Hans Koller und Conrad Herr. Im Vermögensregister aus dem Jahr 1604 ist zu lesen (VI): „Conradt Herr hat obbemelten (vorgenannten) Hannß Koller sein güetlin abkhaufft umb 600 fl“. Davon hat er 1604 die Hälfte bezahlt, 1607 wird er bereits auf 400 fl taxiert (XLVI) und 1612 auf 700 fl (IX) – jetzt kurioserweise wieder zusammen mit Hans Koller, der 1607 im Vermögensregister und 1610 im Bürgerbuch fehlt. Vielleicht sind die Vorgänge, die sich in den Dokumenten widerspiegeln, heute aber nicht mehr nachvollzogen werden können, der Grund, weshalb im Lagerbuch 1667 auf die Nennung eines Vorbesitzers verzichtet wurde.

Im Bürgerbuch mit Ersteintrag vertreten ist dagegen Conrad Herr (Hörr), dessen Name später wieder gestrichen und durch Hans Gree ersetzt wurde, aber auch dieser Name ist wieder gestrichen (Faksimile). Beide sind demnach vor 1634 gestorben, wir finden sie auch nicht in der Schützenliste 1625/26. Es klafft also eine Lücke zwischen den mutmaßlichen Vorbesitzern Koller-Herr-Gree und dem älteren Georg Morath, dessen Vermögen 1635 auf 750 fl geschätzt wird (Faksimile) – es könnte sich tatsächlich um das selbe Gut handeln.

Zu dieser Hypothese passt allerdings nicht gut, dass der Hof von Georg Morath 1667 mit einem Felderbestand von 33,5 Morgen als größeres Gut bezeichnet werden muss und dem „güetlin“, das Conrad Herr einstmals kaufte, nicht recht entsprechen will. Andererseits ist der Erwerb zusätzlicher Feldstücke gerade in Krisenzeiten nicht ausgeschlossen. Dass das Gut 1667 nur noch über eine Hofstatt verfügt, „darauf ein Hauß gestanden“, ist im Abschnitt 2.3 schon angesprochen worden, wahrscheinlich wurde das Hofgebäude nach 1635 im Krieg zerstört.

Die Lasten auf diesem Hof von Georg Morath werden um 1835 von Johannes Mast (1809 – 1878), dem Hirschwirt im Haus 14 (Karte), abgelöst (Recherchen H. Rehberg). Er gehört zu den Nachommen Georg Masts, ohne an dessen Erbe teilzuhaben. Vielmehr hatte sein Großvater Johannes Mast (1748 – 1821) mit Christina Frey die Erbin des Morath-Hofs geheiratet. Deren Urgroßvater Conrad Frey (1655 – 1729) war der Mann der Anna Morath (1657 – 1742), Tochter des alten Morath aus dem Lagerbuch.

 
3.2 Der Hof Winter – (Leix) – Klaiß
 
Über Christ Winter wissen wir nicht viel. Als er 1648 zum ersten Mal heiratet, und zwar Catharina Zifflin († 1662) aus Röt, scheint er schon in Obermusbach zu sitzen (L). Er stammt aber nicht von dort, denn sein Name fehlt in den Jahrzehnten zuvor. Aus dem Jahr der Eheschließung kann man folgern, dass Christ Winter um 1620 geboren ist.

Matthäus Leix, es muss der jüngere sein, denn der ältere Matthäus Leix ist ja 1615 gestorben (Abschnitt 2.1), gehört der ursprünglich weit verzweigten Leix-Familie an. Er ist wahrscheinlich – Huldigung, d. h. Eintrag ins Bürgerbuch (VIII), zwischen 1615 und 1619 – Ende des 16. Jahrhunderts geboren und könnte, auch wenn er in den Kirchenbüchern keine Spuren hinterlassen hat, ohne weiteres bis in die Zeit um 1648 gelebt haben. Wenn er früher gestorben ist, wir wissen es nicht, müssten wir allerdings mit einem weiteren Besitzer zwischen ihm und Christ Winter rechnen.

Nun zu Hans Klaiß († 1623), der im Lagerbuch als Vorbesitzer belegt ist (XXXV). Es handelt sich wahrscheinlich um die Person, die erstmals 1598 im Musterungsregister (Faksimile) als „Jung“ Hans Klaiß erscheint („Alt“ Hans Klaiß ist der Schultheiß, der zwischen 1604 und 1607 stirbt; Abschnitt 1.1). Der junge Klaiß ist mit einer Hakenbüchse bewaffnet, also vollwertiger Schütze, und kann nicht erst 1589 geboren sein, wie das OSB Grüntal im Anschluss an R. K. Adler vermeldet. Andererseits kann sein Geburtsdatum nicht lange vor 1580 gewesen sein, denn er erscheint erstmals 1612 mit 710 fl unter den Besitzenden (IX). Im Bürgerbuch ist er mit Ersteintrag (1610) vertreten, sein Name ist aber ersatzlos gestrichen (VIII). Weil Matthäus Leix im Todesjahr von Hans Klaiß (1623) etwa 25 Jahre alt sein müsste, könnte er den Hof unmittelbar übernommen haben, wohl aber nicht durch Heirat der Witwe Klaiß. Einen Beleg dafür, der unsere hypothetische Zuordnung untermauern könnte, gibt es allerdings nicht.

Martha Schmelzlin (1679 – 1748), eine Enkelin Christ Winters, heiratet 1703 Johann Michael Wurster (1679 – 1748) aus Röt. Deren Sohn Martin Wurster (1710 – 1790) finden wir 1769 im Tabellarischen Verzeichnis (XXXI) als Hofbesitzer. Johann Martin Wurster (1810 – 1861), aus dieser Linie der Familie Wurster, löst schließlich um 1835 die alten Lasten des Winter-Hofs ab (Hans Rehberg). Er besitzt nach dem Primärkataster (LII) das Haus 15 (Karte). Nach 1769 kommt es zu einer Abspaltung eines zweiten Hofs der Familie Wurster, der um 1840 (Primärkataster, LII) in Händen von Johann Friedrich Wurster (1817 – 1884) ist und die Nummer 16 trägt (Karte).

 
3.3 Die Güter Mast – (Klaiß/Gäßler) – Schwemblin
 
Georg Mast (1633 – 1673) ist der Sohn des Benedict Mast (1601 – 1656), der zwischen 1644 und 1646 von Röt nach Obermusbach gezogen ist (das vierte Kind ist 1644 noch in Röt geboren, das fünfte 1646 in Obermusbach, L). Dort hat er wahrscheinlich die eineinhalb Güter übernommen, die 1667 in Händen seines Sohnes sind (XXXV). Sein Zuzug in den vierziger Jahren erklärt, warum er 1635 noch nicht im Schätzungsregister von Obermusbach erscheint.

Gibt es eine Beziehung zu Michel Klaiß und Martin Gäßler? Von Martin Gäßler wissen wir, wie bereits dargelegt, fast nichts und über Michel Klaiß nicht viel: Er stammt sehr wahrscheinlich aus der ortsansässigen Familie, huldigt 1615 mit seinem Eintrag ins Bürgerbuch (ist also um 1595 geboren), ist 1625/26 Schütze und um 1635 zusammen mit Martin Gäßler Hofbesitzer (VIII, XLIII, Faksimile). Ob er verheiratet war und Kinder hatte, wissen wir nicht – in den Kirchenbüchern von Reichenbach taucht er zwischen 1635 und 1648 jedenfalls nicht auf.

Könnte es sein, dass Benedict Mast in Obermusbach eine zweite Ehe einging? Seine Frau heißt im Taufbuch von Reichenbach vor und nach 1645 mit Vornamen übereinstimmend Genoveva und mit Nachnamen bis auf eine Ausnahme Häffner oder Haffner. Die Ausnahme fällt in das Jahr 1637, dem Geburtsjahr der Tochter Catharina: dort heißt die Mutter, wie ich lese, „Plößer“ – mit einem ungewöhnlichen Punkt zwischen Vor- und Nachnamen (L). Das letzte Kind Benedict Masts ist 1654 geboren: jetzt heißt die Mutter mit Vornamen Euphemia (OSB Grüntal). Ist das vielleicht die zweite Frau des Benedict Mast, die Witwe eines Hofbesitzers, dessen Nachfolge Benedict Mast antrat? Wir wissen es nicht.

Wenden wir uns nun Bernhard Schwemblin zu, der laut Lagerbuch um 1610 Vorbesitzer der Güter Georg Masts war (XXXV). Er besitzt bereits 1604 einen Hof im Wert von 800 fl (VI) und ist daher wohl vor 1580 geboren, auch wenn er im Musterungsregister von 1598 fehlt. Im Bürgerbuch ist er mit Ersteintrag belegt, sein Name ist aber wieder gestrichen (VIII), er ist also gestorben, nach R. K. Adler (OSB Grüntal) im Jahr 1619. Eine Verbindung zu Michel Klaiß und/oder zu Martin Gäßler ist nicht erkennbar. Unsere hypothetische Zuordnung von Michel Klaiß und Martin Gäßler zu Bernhard Schwemblin und Georg Mast kann demnach nicht erhärtet werden.

Die eineinhalb Güter Georg Masts, dazu vielleicht das Heiligengütlein, bleiben bis 1830 im Besitz der Familie Mast. In diesem Jahr verlässt der Ochsenwirt Johann Adam Mast (1781 – 1859) Obermusbach und zieht nach (Stuttgart-) Vaihingen. Aus den Akten des Gemeindearchivs Musbach, die Hans Rehberg auswertet, wird erkennbar, dass der "Ochsen" nach 1830 einem raschen Besitzerwechsel ausgesetzt war: bis 1837 ist Georg Friedrich Umhofer (1784 – 1849) aus Freudenstadt Ochsenwirt, von 1837 bis 1841 Johann Friedrich Klumpp (1786 – 1843), der Schwager des Johann Adam Mast, und von 1841 bis 1852 Sebastian Frey (1791 – 1869) aus Schwarzenberg. Diesen finden wir im Primärkataster (LII) als Besitzer des "Ochsen", der die Nummer 6 trägt (Karte). Johann Friedrich Klumpp hatte schon zuvor mit Vertrag vom 14. Februar 1839 die alten Gefälle auf den Gütern Georg Masts abgelöst (H. Rehberg).

 
3.4 Der Hof Boneth – (Leix) – Maulbetsch
 
Thomas Boneth (1601 – 1679) ist der erste Träger seines Familiennamens in Obermusbach und, so weit ich sehe, im ganzen Klosteramt. In Obermusbach ist er nicht vor 1655 belegt: in diesem Jahr stirbt nach R. K. Adler (OSB Grüntal) seine erste Frau, Barbara, und im selben Jahr finden wir ihn in der Obermusbacher Schützenliste (XLIV). In den Reichenbacher Kirchenbüchern taucht er bis 1648 nicht auf (was seine Anwesenheit allerdings nicht völlig ausschließt), vor allem aber fehlt er im Schätzungsregister 1635. Damit lässt sich der Zeitpunkt seiner Zuwanderung nur sehr ungenau bestimmen: er muss zwischen 1635 und 1655, vielleicht zwischen 1648 und 1655 gelegen haben.

Der Name von Michel Leix, den wir als Zwischenbesitzer des Hofs von Thomas Boneth um 1635 vermuten, kommt im Bürgerbuch zweimal vor (VIII): er ist zwischen 1615 und 1619 sowie im Jahr 1621 nachgetragen (über die ursprüngliche Häufung des Namens Leix wurde oben, Abschnitt 2.1, bereits berichtet). In der Schützenliste 1625/26 finden wir nur noch einen Michel Leix (XLIII), der wahrscheinlich identisch ist mit dem Hofbesitzer 1635 (Faksimile). Er muss um 1600 oder kurz davor geboren sein, ist also kaum älter als Thomas Boneth; daraus folgt auch, dass der Hof ohne einen weiteren Zwischenbesitzer von Michel Leix auf Thomas Boneth übergegangen sein könnte. Wann und wie das geschah, ist vorläufig nicht zu ermitteln.

Hans Maulbetsch wird im Lagerbuch als Vorbesitzer des Guts von Thomas Boneth in der Zeit um 1610 namhaft gemacht (XXXV). Tatsächlich stoßen wir 1607 im Schätzungsregister, 1610 im Bürgerbuch und 1612 im Steuerbuch auf Hans Maulbetsch (XLVI, VIII, IX); 1610 und 1612 ist er auch Schultheiß. Im Bürgerbuch ist er wieder gestrichen (Faksimile), stirbt also auf alle Fälle vor 1634, nach R. K. Adler im Jahr 1626 (Magisterarbeit). Überhaupt scheint Hans Maulbetsch nur ein kurzes Gastspiel in Obermusbach gegeben zu haben, denn wir finden dort weder seinen Familiennamen noch ihn selbst vor 1607. Woher er kam, ist nicht ersichtlich. Umso erstaunlicher ist sein Status als Hofbesitzer und sein Amt als Schultheiß.

Wenn man die geschätzten Personen in den Vermögensregistern 1604 und 1607 vergleicht, dann stößt man 1604 auf Michel Leix´ Witwe, die ein Hofgut im Wert von 750 fl gekauft und mit 300 fl angezahlt hat; ihr Vermögen beträgt 450 fl (VI). Diese Witwe taucht 1607 nicht mehr auf, statt ihrer aber, durchaus etwas unerwartet, Hans Maulbetsch. Es gibt demnach einen vor 1604 gestorbenen Michel Leix und einen Hofbesitzer um 1635 gleichen Namens. Könnte also der junge Michel Leix der Sohn des alten und der namentlich nicht genannten Witwe sein, die in zweiter Ehe Hans Maulbetsch geheiratet hat? Diese Hypothese würde die Übergänge des Hofs recht gut erklären. Sie wird gestützt durch einen Zusatznotiz beim Namen des 1621 nachgetragenen Michel Leix: dieser ist des "Schultheißen Sohn" (VIII). Wenn der alte Michel Leix tatsächlich Schultheiß gewesen war, hätten wir damit eine Erklärung für die überraschende Ausübung des Amts durch Hans Maulbetsch: er hätte mit der Witwe nicht nur den Hof des alten Schultheißen, sondern auch – das ist nicht selten – das Amt übernommen.

Der Hof Thomas Boneths ist über Johann Michael Bohnet (1715 – 1793), auf den wir im Tabellarischen Verzeichnis stoßen (XXXI), bis 1818 in Händen der Familie geblieben. In diesem Jahr heiratet Jacob Bohnet (* 1791), der Enkel des Johann Michael, nach dem frühen Tod seiner ersten Frau, Eva Margaretha Hofer (1790 – 1816), nach Glatten. Möglicherweise lässt Jacob Bohnet den Hof der Väter zunächst bewirtschaften, doch nach dem großen Brand von 1822 wird er nicht wieder aufgebaut. Einen Teil der Feldgüter scheint Jacob Friedrich Hofer (Abschnitt 2.3), der nach den von Hans Rehberg ausgewerteten Ablösungsakten in die ferne Nachfolge von Thomas Boneth eintritt, zusätzlich zu seinem bereits reichen Besitz, der jetzt auf einen Feldgüterbestand von über 100 M anwächst (LII), übernommen zu haben.

Typoskript: 05/09
Druckversion: -
Internetversion: 03/10
Aktualisierung: 03/10