Studien
 
Die Akkumulation von Lehensgütern zu Schwarzenberg in frühwürttembergischer Zeit 1595 - 1667
 
Einleitung
 
1. Die Lehensgüter und ihre Besitzer 1667
 
2. Peter Mast und die Vorbesitzer um 1635
 
3. Der Besitz von Georg Frey und Peter Mast 1604 - 1612
 
4. Der Ursprung des Besitzes von Georg Frey
 
Einleitung

Akkumulation meint die Vereinigung von Lehensgütern in einer Hand. Sie hat es immer wieder gegeben, doch erstreckte sie sich selten auf mehr als zwei Güter und währte meist nur kurze Zeit. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts trat dann ohnehin an die Stelle der kurzfristigen Vereinigung mehr und mehr die dauerhafte Teilung von Lehensgütern.

Um 1635 verfügt Peter Mast, der die Witwe Georg Freys geheiratet hatte, nachweislich über drei Lehenshöfe und die Mühle in Schwarzenberg (sowie über den väterlichen Hof in Huzenbach). 1667, im Lagerbuch, sind alle Güter im Besitz von Erben des Peter Mast. Zwei der Lehenshöfe verschmelzen dauerhaft zur Schwarzenberger "Sonne".

Sucht man nach dem Ursprung der beispiellosen Ansammlung von Lehensgütern in den Händen von Peter Mast und seines Vorgängers Georg Frey, dann wird man in das Jahr 1595, vielleicht sogar in vorwürttembergische Zeit zurückgeführt. Denn nicht nur 1635, sondern auch schon 1612, 1607 und 1604 haben wir statt der erwarteten zehn nur sieben Hofbesitzer in Schwarzenberg. Und schon 1604 übersteigt der geschätzte Wert des Vermögens von Georg Frey die übrigen Schätzwerte bei weitem. Doch finden wir auch Hinweise darauf, dass die vereinigten Güter zunächst in einem eher desolaten Zustand waren.

Tatsächlich mag sowohl der Niedergang des Klosters schon vor 1595 als auch der politische und religiöse Umbruch nach 1595 zum Verfall von Lehensgütern geführt haben, der ihre Ansammlung erleichterte. Die Leistung Georg Freys und Peter Masts bestünde dann in der schrittweisen Aufwertung der Güter durch Instandsetzung und Wiederaufbau, ehe es im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges zu neuer Verwahrlosung von Gütern kommt.

1667, zur Zeit des Lagerbuchs, sind noch drei Hofgüter in Schwarzenberg zerstört, darunter eines aus dem früheren Besitz von Peter Mast. Von der gesicherten Basis des Lagerbuchs aus wollen wir im folgenden die skizzierte Entwicklung bis ins Jahr 1595 zurückverfolgen.

1. Die Lehensgüter und ihre Besitzer 1667

Im Lagerbuch von 1667 (XXXV) sind für Schwarzenberg an Lehensgütern aufgeführt: neun Lehenshöfe, eine Mühle, ein Taglöhnergütlein und sog. Partikulargüter, nämlich ein Acker und eine Wiese, die nicht einem Hof zugehören. Bei drei Höfen ist das eigentliche Hofgebäude zerstört, vielleicht aus dem Dreißigjährigen Krieg; bei einem Gebäude ist das bestimmt so: es wurde "von Soldaten verbrennet". Einer der drei Höfe, dessen Haus nur noch als "Hofstatt" besteht (er wird der "Hanns Enderis Hoff" genannt), ist in Händen von Conrad Morlock, der zugleich Besitzer des benachbarten Hofs, des "Unterguts", ist. Die anderen beiden "Hofstätten" sind im Besitz von "Jacob Wetzel und Consorten", wobei die Consorten anonym bleiben. 1667 besitzen also Conrad Morlock einen kompletten Hof und eine Hofstatt und das Consortium um Jacob Wetzel zwei Hofstätten. Die übrigen Besitzer verfügen jeweils über ein Gut.

Das Untergut und der Hans-Enderis-Hof sind auf Dauer in einer Hand geblieben und wachsen zur Schwarzenberger "Sonne" zusammen. Das zweite Haus muss wieder gebaut worden sein, denn 1769 verfügt der Waldknecht und "Sonnenwirt" Johann Georg Klumpp über zwei Häuser (XXXI). Sein Vater, der Schultheiß Philipp Andreas Klumpp, hatte 1718 mit Agatha Morlock eine Enkelin des Conrad Morlock geheiratet (LI) und die Tradition der Klumpps auf der "Sonne" begründet.

Der Besitz des Jacob Wetzel und seiner Consorten muß bald wieder zerfallen sein. 1769 (XXXI) ist das eine Gut, das S. Finkbeiner (1996) mit dem späteren Hof des "Schulbauern" identifiziert hat, in der Hand von Jacob Frey. Das andere Gut, nach S. Finkbeiner später der "Sebastian-Frey-Hof", ist 1769 im Besitz von Johann Georg Frey; dessen Enkel Sebastian Frey hat dem Hof wahrscheinlich seinen Namen gegeben. Die Gründe des Zerfalls sind schwer zu analysieren. An Erben scheint es nicht gefehlt zu haben: Jacob Wetzel zeugte in drei Ehen 22 Kinder, von denen zwar viele früh gestorben sind, aber mindestens drei das Erwachsenenalter erreicht haben. Doch zieht eine Tochter nach Göttelfingen und ein Sohn nach Besenfeld; das dritte überlebende Kind aber, ein Sohn namens (Hans) Peter Wetzel, lebt in Schwarzenberg und Huzenbach, und zwar als Taglöhner, also ohne Besitz (LI).

Fehlte es dem Besitz von Jacob Wetzel vielleicht an finanzieller Substanz? Einige Anzeichen sprechen dafür. Er verkauft, wie das Lagerbuch berichtet (XXXV), den Hof (später: "Haistenbauer") seines Vaters Conrad Wetzel an Nicolaus Gaiser. Von dem Erlös, so könnte man schließen, versucht er, die beiden zerstörten Höfe zu erwerben. Aber vielleicht war der Erlös nicht hoch genug, weil der väterliche Hof belastet war, während auf der anderen Seite ja nicht nur die beiden Hofstätten, sondern vor allem die dazugehörenden Felder von knapp 40 Morgen bezahlt werden mussten. So könnten die Consorten, die wir leider nicht kennen, ins Spiel gekommen sein. Dann erschiene der Erwerb der beiden Güter als finanzieller Kraftakt Jacob Wetzels, zugleich aber auch als geschicktes Arrangement. Das Schultheißen-Amt, das Jacob Wetzel in dieser Zeit (1655 - min. 1662, max. 1667) ausübt, mag das Arrangement erleichtert haben.

2. Peter Mast und die Vorbesitzer um 1635

Das Lagerbuch von 1667 führt nicht nur die Besitzer der Lehensgüter auf, sondern in den meisten Fällen auch deren Vorbesitzer. Der Absicht des Lagerbuchs entsprechend, Rechtsverhältnisse aus der Zeit vor dem großen Krieg zu erneuern, gehören die 1667 genannten Vorbesitzer einer Zeit an, die rund fünfzig Jahre zurückliegt. In diese Zeit, genauer: auf das Jahr 1617, fällt das Protokoll eines Umgangs zur Überprüfung von Rechten auf "Weeg und Steeg, auch Wässern, Trib, Trab, Wohn, Waid und dergleichen" (XXXIV). In diesem Protokoll finden wir ursprünglich die Namen aller im Lagerbuch von 1667 genannten Vorbesitzer. Diese Namen wurden später durchgestrichen und durch die Namen der Besitzer 1667 ersetzt. Damit haben wir eine Kontrolle, dass es sich bei den ursprünglichen Namen tatsächlich um die Besitzer des Jahres 1617 und um die Vorbesitzer im Sinne des Lagerbuchs handelt.

Bei nicht weniger als drei Gütern ist Peter Mast (F 60) im Lagerbuch von 1667 als Vorbesitzer genannt (XXXV): bei den beiden Höfen Conrad Morlocks, aus denen später die "Sonne" (auf der Karte Haus-Nr. 9, Foto) hervorgeht, und bei Georg Kürblins Gut (Haus-Nr. 2, Foto) zu Bächen im Unterdorf (später: "Althaus"). Das ist zweifellos ein namhafter Besitz. Betrachtet man des weiteren die Schwarzenberger Mühle (Haus-Nr. 5), bei der kein Vorbesitzer genannt ist, dann fällt zweierlei auf: erstens ist sie nicht im Besitz des Müllers Hans Völmlin († 1674, F 476) - dieser besitzt nur "Partikulargüter"; zweitens ist der Besitzer Enderes Finkbeiner (*1613, F 131) nicht Müller, sondern Hofbauer in Huzenbach, und zwar auf dem Huzenberg. Dieser Hof ist aber der Stammsitz der Familie Mast, und Enderes Finkbeiner ist nach seiner Eheschließung mit Johanna Mast (*1617) der Schwiegersohn von Peter Mast. Diese familiäre Beziehung (LI) legt die Vermutung nahe, dass auch die Schwarzenberger Mühle von Peter Mast an Enderes Finkbeiner gelangt ist. Dann wäre Peter Mast auch der Vorbesitzer der Mühle gewesen.

Ehe wir dieser Vermutung nachgehen, wollen wir noch kurz die familiären Beziehungen der neuen Besitzer Conrad Morlock und Georg Kürblin zu Peter Mast untersuchen. Sie sind, wie schon im Fall des Enderes Finkbeiner, nämlich enger als der erste Blick erwarten lässt (LI):

  • Eva Frey († 1717), die Frau Conrad Morlocks (1630 - 1679, F 65), ist eine Enkelin von Georg Frey († 1611, F 58) und seiner Frau Anna, die in zweiter Ehe Peter Mast heiratet.
  • Anna Finkbeiner (*1644), die Ehefrau des Georg Kürblin (F 278), ist eine Tochter von Enderes und Johanna Finkbeiner vom Huzenberg und damit eine Enkelin von Peter Mast.

Es wird also erkennbar, dass die Güter in Schwarzenberg, deren Vorbesitzer Peter Mast gewesen ist, durchaus in der Familie geblieben sind. Dies könnte auch für die Schwarzenberger Mühle gelten.

Aus der Zeit um 1635 ist ein Register über die Schätzung des Vermögens aller Bürger des Klosteramts Reichenbach erhalten geblieben (XLVII). Aus diesem Schätzungsregister geht hervor, dass Peter Mast, seit 1623 auch Schultheiß, nicht nur drei Höfe, sondern tatsächlich auch die Mühle in Schwarzenberg besitzt (dazu kommt in Huzenbach der Hof auf dem Huzenberg). Damit ist belegt, dass alle Güter, die 1667 in Händen von Tochter oder (Stief-) Enkelinnen des Peter Mast sind, zuvor auch in seinem Besitz waren. Dieser ist außerordentlich: sein Vermögen in Schwarzenberg wird 1635 (Faksimile) auf 3850 fl. (Gulden) geschätzt und der Hof auf dem Huzenberg auf 1500 fl.. Der Müller Caspar Völmlin (F 638), der Vater des Hans Völmlin aus dem Lagerbuch, besitzt "Ain Ackher unnd Wisen" im Wert von 150 fl. - diese sind offenbar identisch mit den "Partikulargütern" im Lagerbuch. Auch den Vorläufer des Taglöhnergütleins (Haus-Nr. 6, Foto) im Lagerbuch von 1667 finden wir schon 1635:

Anna, die Witwe des Waldknechts Martin Teuffel († 1621, F 492), besitzt "ein gietlen" im Wert von 200 fl., das (nach einer Notiz im "Urregister" von Schwarzenberg; LI) über ihre Tochter Anna und deren zweiten Mann, Jerg Pregel (F 296), an Georg Mast (F 525) gelangt. Das Gütlein ist 1635 wahrscheinlich mit Schulden belastet, denn sein Wert müsste eigentlich höher sein. Leider lässt das Register nicht die Zusammensetzung des Vermögens erkennen, sondern wirft nur den Saldo aus.

Neben den Gütern Peter Masts, dem Taglöhnergütlein und den Partikulargütern finden wir im Schätzungsregister aus der Zeit um 1635 (Faksimile), wie erwartet, sechs weitere Lehenshöfe. Diese lassen sich leicht zuordnen (XLVII, XXXV; S. Finkbeiner, 1996; vgl. dazu auch die Karte):

  • Das Gut von Hans Schaiblin († 1675, F 121) mit einem Vermögenssaldo von 1150 fl. ist 1667 in Händen seines Sohnes Matthäus (1628 - 1676, F 103) - aus diesem Gut geht der "Ochsen" (Haus-Nr. 3, Foto) im Unterdorf hervor.
  • Georg Sackmann (*1606, F 1604) hat von seinem Vater gleichen Namens (F 1603) ein Gut übernommen (Vermögenssaldo: 1000 fl.), das seitdem ihren Namen trägt ("Sackmannsbauer", Haus-Nr. 7, Foto) und 1667 im Besitz von Peter Mast (*1622, F 288) ist; er ist ein Neffe des alten Peter Mast.
  • "Jung" Georg Braun (1599 - 1679, F 107), Sohn des Christmann Braun († 1611, F 231) und Stiefsohn des Gall Schwemblin (F 416), ist personengleich mit dem Besitzer 1667; der Hof (Vermögenssaldo: 900 fl.), über viele Generationen in Händen der Familie Braun, ist der "Braun'sche Hof" (Haus-Nr. 13).
  • "Alt" Georg Braun (F 230) besitzt um 1635 einen der beiden Höfe, die 1667 als Hofstätten im Besitz von Jacob Wetzel (1616 - 1692, F 661) und Consorten sind. Der Hof (später: "Schulbauer", Haus-Nr. 1, Foto) ist offenbar noch nicht "von Soldaten verbrennet", denn das Vermögen Georg Brauns wird auf 1000 fl. geschätzt.
  • Auch der zweite Hof, von dem 1667 nur die Hofstatt übrig ist (später: "Sebastian-Frey-Hof", Haus-Nr. 14) scheint 1635 noch intakt zu sein: er wird auf 800 fl. geschätzt und zwar als "Jacob Stribichs guot". Jacob Stribich (F 591), dessen Lebensdaten wir nicht kennen, muss also bereits tot sein.
  • Conrad Wetzel (F 585) besitzt um 1635 ein Hofgut (später: "Haistenbauer", Haus-Nr. 10), das auf 850 fl. geschätzt und später, wie oben berichtet, von seinem Sohn Jacob an Nicolaus Gaiser (1599 - 1669, F 693) verkauft wird.

Mit diesen Zuordnungen ist auch nachgewiesen, dass es sich bei den drei Hofgütern, die um 1635 in der Hand von Peter Mast (dem älteren) sind, um das "Althaus" und die spätere "Sonne" handeln muß.

3. Der Besitz von Georg Frey und Peter Mast 1604 - 1612

Die nächste Frage ist, wie alt der Besitz von Peter Mast sein mag. Er hat 1611 Anna, die Witwe des Schultheißen Georg Frey geheiratet: stammt von dort der Besitz? 1612, also ein Jahr nach der Eheschließung, wird im Klosteramt ein Steuerbuch (IX) aufgelegt, das von einer Vermögensschätzung der Bürger ausgeht. In diesem Buch ist das Vermögen Peter Masts, bestehend aus "ligenden güetern, Güllten unnd Pfandgelt" mit 4600 fl. angegeben. In dieser Summe könnten ohne weiteres drei Hofgüter und die Mühle enthalten sein. Mehr noch: der im Vergleich zu 1635 um 800 fl. höhere Wert könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Hans-Enderis-Hof 1612 intakt, 1635 aber bereits zerstört ist. Neben Peter Mast sind, wie erwartet, nur sechs weitere Hofbesitzer aufgeführt, die im Durchschnitt mit 1000 fl. veranlagt sind; nur die Besitzer des "Ochsen" liegen mit 1500 fl. höher.

Caspar Völmlin, der Müller, ist mit einem Vermögen von 150 fl. nicht erst 1635, sondern wohl schon 1612 nicht im Besitz der Mühle (und, wie wir noch sehen werden, auch davor nicht). Gleichwohl ist er zweifelsfrei der Müller am Ort und offenbar ein geachteter Mann, denn er amtiert zwischen 1611 und 1623, d.h. nach Georg Frey und vor Peter Mast, als Schultheiß von Schwarzenberg. Caspar Völmlin betreibt also wahrscheinlich als angestellter, zugleich aber angesehener Müller die Schwarzenberger Mühle, die im Besitz von Peter Mast (und zuvor von Georg Frey) ist.

Das Vermögen Peter Masts übertrifft mit 4600 fl. schon 1612, ein Jahr nach der Eheschließung, das der übrigen Besitzer um ein Vielfaches. Wenn wir nicht annehmen wollen, dass Peter Mast binnen eines Jahres ein Vermögen dieser Höhe angehäuft hat, muss es im wesentlichen von den Partnern in die Ehe eingebracht worden sein. Die Frage ist, von welcher Seite. Untersuchen wir zunächst die wirtschaftliche Situation Peter Masts im Jahr 1611.

Peter Mast ist einer der fünf oder sechs Söhne Benedict Masts († 1618, F 130) vom Huzenberg, von denen wir wissen. Leider kennen wir ihre Geburtsjahre nicht. Nimmt man das Jahr der Eheschließung, dann erscheint Peter Mast frühestens an dritter Stelle (LI). Im Musterungsregister des Jahres 1598 sind neben dem Vater Benedict Mast die Söhne Bernhard und (wahrscheinlich) Andreas aufgeführt, nicht jedoch Peter (II). Das kann bedeuten, dass er nach 1580 geboren ist. Die Ehe mit Anna, der Witwe Georg Freys, ist mit großer Sicherheit seine erste Ehe. Aus all dem kann geschlossen werden, dass Peter Mast 1611 ein noch junger Mann ist. Ist er vermögend? Der Hof auf dem Huzenberg ist mindestens noch 1612 (Steuerbuch), vielleicht sogar bis 1618 in der Hand des Vaters. Hoferbe wird sehr wahrscheinlich Hans Mast (F 275/584), ein älterer Bruder. Peter Mast gelangt erst um 1635, wohl nach dem Tod des Bruders, in den Besitz des väterlichen Hofes (vgl. dazu Teil 2 der Studie "Die Lehenshöfe zu Huzenbach 1600 - 1840").

Die Vermutung liegt also nahe, dass das Vermögen, über das Peter Mast 1612 verfügt, hauptsächlich von seiner Frau Anna, der Witwe Georg Freys, in die Ehe eingebracht worden ist. Diese Vermutung wird in der Tendenz bestätigt durch ein Schätzungsregister aus dem Jahr 1607, das für Georg Frey ein Vermögen von 3000 fl. nachweist (XLVI). Die Differenz zum Schätzwert des Jahres 1612 ist allerdings so beträchtlich, dass wir nicht annehmen können, dass die Schätzung 1607 dieselben Vermögenswerte erfasst wie die Schätzung 1612. Bleiben wir zunächst bei Georg Frey, dann könnte es sein, dass er zwischen 1607 und seinem Tod 1611 weitere Vermögenswerte, zum Beispiel ein weiteres Hofgut, erworben hat. Dem scheint jedoch nicht so zu sein, denn wir haben 1607 dieselbe Zahl von Hofbesitzern wie 1612: nämlich (mit Georg Frey) sieben.

Aus dem Jahr 1604 stammt ein Schätzungsregister (VI), das nicht nur den Vermögenssaldo, sondern die Zusammensetzung des Vermögens und ggf. auch die belastenden Schulden nachweist. Für Georg Frey wird das folgende Vermögen bilanziert (in Gulden):

 
Hofgut 2100    
Bargeld 50    
Gülten (Kapitalanlagen) 295    
Vieh 555    
Forderungen 267    
    3267  
Schulden   500  
  2767    

Der Schätzwert liegt in der Nähe des Wertes aus dem Jahr 1607 und ist insoweit nicht auffällig. Dagegen fällt auf, dass nur von einem Hofgut die Rede ist ("hat sein hoffguot angeschlagen umb 2100 fl."), dessen Wert allerdings überraschend hoch ist. Und wie schon 1607, 1612 und 1635 haben wir nicht zehn, sondern sieben Hofbesitzer. Neben Georg Frey sind es die folgenden:
  • Martin Schaiblin († 1608, F 254), der Vater von Hans und der "Ehni" von Matthäus Schaiblin ("Ochsen");
  • Georg Sackmann (F 1603), der ältere "Sackmannsbauer";
  • Christmann Braun († 1611, F 231), der Vater von "Jung" Georg Braun ("Braun'scher Hof");
  • Hans Pregel († 1607, F 148): seine Witwe Agatha († 1642) heiratet 1608 "Alt" Georg Braun ("Schulbauer");
  • Hans Jacob Pfeiffer († 1611, F 790): seine Witwe Margaretha († 1620) heiratet 1611 Jacob Stribich ("Sebastian-Frey-Hof");
  • Jacob Wetzel († 1605, F 765), der Vater von Conrad Wetzel ("Haistenbauer").

Bevor wir die Hofgüter nach ihrem Schätzwert vergleichen, wollen wir überprüfen, welche Vermögen es sonst im Jahr 1604 in Schwarzenberg gibt. Unter der Rubrik "Taglohner" finden wir folgende Personen und Vernögen:

  • Caspar Völmlin (F 638) verfügt mit einem Vermögen von 100 fl. sehr wahrscheinlich nicht über die Mühle;
  • Martin Teuffel (F 492, † 1621), "deß Closters waldtknecht", besitzt ebenfalls 100 fl. und hat sein Taglöhnergütlein wohl noch nicht erbaut;
  • Laux (Lucas) Kleyß (F 1626) ist ebenfalls im Besitz von 100 fl.;
  • Michael Sackmann († 1648, F 366) verfügt über 120 fl. und wird um 1610 den Pfeiflesbauernhof in Huzenbach übernehmen;
  • Hans Sackmann (F 1605), vielleicht ein Bruder des Michael Sackmann, gehört mit einem Vermögen von 15 fl. zu den ganz armen Taglöhnern;
  • Michel Braun (F 1608) besitzt 20 fl.;
  • Michel Schall (F 568),"ain Armer Schneyder", verfügt über 12 fl.;
  • Claus Wetzel (F 1624), "ein Armer taglöhner hat gar nicht an Vermögen".

Wir können demnach ausschließen, dass es 1604 außerhalb des Kreises der genannten Hofbesitzer Personen in Schwarzenberg gab, die über größere Liegenschaften, namentlich über eine "Hofstatt" oder gar über ein Hofgut verfügten.

Vergleicht man nun die Schätzwerte nur der Hofgüter (ohne Bargeld, Vieh etc.) aller Hofbesitzer im Jahr 1604, dann gelangt man zu der folgenden Übersicht (Schätzwerte in Gulden; VI ):

 
Georg Frey 2100  
Martin Schaiblin 1200  
Georg Sackmann 1000  
Christmann Braun 1100  
Hans Pregel 1000  
Hans Jacob Pfeiffer 900  
Jacob Wetzel 900  

Der Vergleich macht deutlich, dass der Wert eines Hofes im Durchschnitt bei 1000 fl. liegt und die Lehensbauern außer Georg Frey nur jeweils ein Gut besitzen. Georg Frey dagegen muss über mehr als ein Gut verfügen, doch kommt man schwerlich auf drei Güter und auf die Mühle obendrein.

Vielleicht aber sind die beiden Höfe, aus denen später die "Sonne" hervorgeht, relativ klein, so dass sie erst zusammen auf den mittleren Schätzwert eines Hofes kommen. Dann könnten die 2100 fl. des Georg Frey tatsächlich drei Höfe repräsentieren. Im Lagerbuch des Jahres 1667 finden wir Angaben über die Größe der Felder (XXXV), die den einzelnen Höfen zugeordnet sind, wobei die Zahlen vielleicht nicht ganz zuverlässig sind. Wir ziehen daher zusätzlich die Flächenangaben aus dem "Tabellarischen Verzeichnis" des Jahres 1769 heran (XXXI). Um den Vergleich mit den Schätzwerten der Hofgüter zu erleichtern, fügen wir diese nochmals bei. Aus den Daten ergibt sich dann folgende Übersicht:

 
  Felder (in Morgen) Schätzert des Hofes
Hofgut 1667 1769 1604
"Sonne" 1 (Untergut)
"Sonne" 2 (Hans Enderis Hof)
"Althaus"
23,0
17,0
46,5
38,0
44,5
2100
"Ochsen" 28,0 40,5 1200
"Sackmannsbauer" 20,0 33,5 1000
"Braun´scher Hof" 15,0 22,5 1100
"Schulbauer" 17,5 23,0 1000
"Sebastian-Frey-Hof"
"Haistenbauer"
15,5
9,5
36,5 900
900
 
Vergleicht man zunächst die Größe der Feldstücke 1667 und 1769, so fällt ein Trend auf, den man auch sonst beobachten kann: die kleineren Güter gewinnen an Land, zum Teil sogar beträchtlich, während die größeren eher Land verlieren. Zum zweiten wird besonders 1667 deutlich, dass nur ein Hof nach der Größe der Felder die anderen übertrifft: das "Althaus"; die übrigen Güter, darunter auch die beiden, aus denen später die "Sonne" hervorgeht, liegen relativ dicht beisammen (ausgenommen vielleicht der "Haistenbauer"). Drittens wird klar, dass das "Untergut" und der "Hans-Enderis-Hof" keineswegs Güter mit geringem Grundbesitz sind, sie liegen 1667 gut in der Norm. Viertens wird beim Vergleich des "Ochsen" mit dem "Haistenbauer" deutlich, dass primär nicht die Größe der Felder in den Schätzwert eines Hofes eingeht, sondern offenbar und durchaus nicht unerwartet das Hofgebäude.

Es wäre also denkbar, dass vielleicht nur eines der Hofgüter, die Georg Frey besaß, über ein intaktes Hofgebäude verfügte, während die Gebäude der übrigen Güter und der Mühle in einem eher desolaten, stark wertmindernden Zustand waren. Das würde einerseits den Singular (ein Hofgut), andererseits die Höhe des geschätzten Vermögens im Register von 1604 erklären. Die Leistung von Georg Frey und Peter Mast bis 1612 läge dann darin, den Wert der Güter durch Neubau oder Instandsetzung der Gebäude gesteigert zu haben.

4. Der Ursprung des Besitzes von Georg Frey

Im Jahr 1598, aus dem ein Musterungsregister erhalten ist, ist Georg Frey bereits Schultheiß und offenbar sehr wohlhabend. Das Register unterscheidet vier Klassen von Schützen (II):

  • Doppelsöldner: sie stellen eine volle Ausrüstung und erhalten offenbar doppelten Sold;
  • "Muscatierer", die mit einer Muskete, einer schweren Büchse, ausgestattet sind;
  • einfache Schützen, ausgerüstet mit der leichteren Hakenbüchse, meistens nur "Haken" genannt;
  • "Helbartierer" ohne Feuerwaffe, nur mit einer Hellebarde, einem Spieß, bewaffnet.

Der einzige Doppelsöldner in Schwarzenberg ist Georg Frey, der einzige Musketier ist Martin Schaiblin, Besitzer des reichen "Ochsen" im Unterdorf.

Georg Frey hat also bereits 1598 eine herausragende Stellung in Schwarzenberg. Daraus wäre zu schließen, dass er nicht mehr ganz jung, also wohl nicht nach 1570 geboren ist. Zwei der fünf Töchter, die wir kennen, sind vor 1603 zur Welt gekommen (Beginn der Eintragungen ins Kirchenbuch), die Tochter Katharina wahrscheinlich vor 1600 (LI).

In einem älteren Musterungsregister aus dem Jahr 1588, also aus vorwürttembergischer Zeit, finden wir Georg Frey dagegen nicht (I). Wohl nicht, weil er noch zu jung ist, sondern eher, weil er nicht aus Schwarzenberg stammt. Sucht man nach dem Namen Frey in den Klosterdörfern jener Zeit, dann wird man in Heselbach, vor allem aber in Röt fündig. Dort stoßen wir neben einem Conrad und einem Claus Frey auch auf einen Georg Frey, der mit einem "Lang Rohr", also einer Feuerwaffe, ausgerüstet und demnach wohlhabend ist. Wir können jedoch nicht wissen, ob dieser Georg Frey personengleich ist mit dem späteren Schultheißen von Schwarzenberg. Dieser scheint jedoch, wie G. Frey (Anmerkung zu F 120) nachgewiesen hat, ein Bruder des Michel Frey (F 251) in Röt zu sein. Beide Brüder könnten daher aus Röt auch stammen.

Enthält man sich dieser Spekulation, dann scheint immerhin festzustehen, dass Georg Frey nicht in Schwarzenberg geboren, sondern später zugezogen ist. Dies ist wahrscheinlich zwischen 1588 und 1598 geschehen. Wenn aber Georg Frey nicht aus Schwarzenberg stammt, dann muss er den offenbar reichen Besitz, über den er bereits 1598 verfügt, erworben haben. Nicht erkennbar ist, ob die Ansammlung von Gütern erst das Werk Georg Freys gewesen ist oder schon vorher bestand. Geht die Ansammlung auf einen Vorgänger und auf die Zeit vor 1595, also auf die Klosterzeit zurück, dann könnte Georg Frey sowohl durch Kauf als auch durch Heirat zu seinem Besitz in Schwarzenberg gekommen sein. Leider kennen wir die familiäre Herkunft seiner Frau Anna nicht, so dass auch diese Alternative unentschieden bleiben muss.

Auf alle Fälle haben wir aber um 1595, gleichgültig durch welche Hand und welche Umstände, eine Ansammlung von Gütern, die - wie es scheint - in ihrem Wert gemindert sind. Dies ist nicht ausgeschlossen in einer Zeit des Niedergangs des alten Klosters und des Umbruchs der weltlichen und kirchlichen Herrschaftsverhältnisse. Auch mag diese unruhige Zeit dem beherzten Handeln eines unternehmerischen Geistes entgegen gekommen sein, der es verstand, verwahrloste Güter an sich zu ziehen und alsbald zu sanieren.

Typoskript: 01/97
Druckversion: Freudenstädter Heimatblätter, 10+12/97
Internetversion: 08/04
Aktualisierung: 08/04
Der Buchstabe F mit nachfolgenden Ziffern verweist auf das Ortssippenbuch
von G.Frey (
1987)