Studien
 
Die Besiedlung des Silberbuckels von Huzenbach im 18. Jahrhundert (Teil 2):
Die Bauern auf dem Silberbuckel (spätestens seit 1728)
   
Der erste Siedler auf dem Silberbuckel ist Hans Jacob Mast (F 289, 1681-1746) gewesen. Er kam von Schwarzenberg herüber, wo sein Vater, Hans Jerg Mast (F 138, 1650-1717), viele Jahre Schultheiß war. Spätestens 1728 sitzt Hans Jacob Mast als "Söldner" - das ist ein Kleinbauer - auf dem Silberbuckel. Dies geht aus einer Abschrift des Lagerbuchs von 1667/68 hervor, die 1809 entstanden ist und einige Nachträge enthält, die in anderen Exemplaren fehlen. Die Nachträge stammen aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts und betreffen insbesondere Vergaben von Land an Hans Jacob Mast. Der Text der ersten beiden Vergaben an ihn aus den Jahren 1728 und 1733 lautet folgendermaßen:

Jacob Mast im Silberloch
erhielte laut der sub dato 1. Juni 1728 erfolgten hochfürstl. Ratifikation: Vier Morgen Closters Allmand, oberhalb Huzenbach und bei dem Plochhaus, zu Erbauung einer Behausung, und Ausreutung einer Wiesen und Akerfelds, woraus er zu reichen,
Ewigs, jährl. auf Martini 32 x
Handlohn u. Weglösin, jedes 1 fl.
alte Henen 1 St.

Zwey Morgen Wiesen am Imersbach, zwischen der Schönmenznach und dem Closters Wald liegend, geben lt. hfstl. decreti dd. 6. oct. 1733
Ewigs p. 1729 erstmals 24 x
Handlohn u. Weglösin, jedes 30 x

Zum besseren Verständnis der Dokumente zunächst einige Erläuterungen: Der Zins für den Grund und Boden ist jährlich auf Martini zu entrichten, er beträgt in den beiden Beispielen von der Größe und der Güte des Bodens abhängig 32 bzw. 24 Kreuzer (x). Die "alte Henne", oft auch "Rauchhenne" genannt, wird pro Wohnstatt erhoben, auch sie ist jährlich fällig. Nicht jährlich, sondern nur im sog. Veränderungsfall, d.h. im Falle des Besitzerwechsels zu entrichten sind "Handlohn und Weglösin". Die Abgabe beträgt im ersten Beispiel je einen Gulden (fl = floren von Florenz, wo einer der frühesten Gulden geprägt wurde) und im zweiten Beispiel je 30 Kreuzer. Wobei gilt: 1 Gulden = 60 Kreuzer. Gelegentlich kommt auch noch die Hellerwährung (h) vor, für welche gilt: 6 Heller ungefähr 1 Kreuzer).

Damit scheint klar zu sein, dass Hans Jacob Mast erstmals 1728 in Huzenbach Land erworben hat, um sich dort niederzulassen (so auch die Interpretation im Huzenbach-Buch, 1989, von Siegfried Finkbeiner, der mir großzügig eine Kopie der Lagerbuch-Nachträge überlassen hat). Ich hatte zunächst Zweifel an der Richtigkeit dieser Interpretation. 1728 ist Hans Jacob Mast bereits 47 Jahre alt und seit 21 Jahren verheiratet - sollte er, des Schultheißen Sohn, so spät erst zu Haus und Hof gekommen sein? Hat es nicht vielleicht der Hilfe des einflussreichen Vaters bedurft, zwei Feldstücke aus der Allmand, dem Gemeinbesitz der Bürger, zu privatisieren? Das war zu dieser Zeit durchaus neu. Dass im späteren Verlauf des 18. Jahrhunderts die Allmand immer mehr und immer schneller aufgeteilt wurde, ändert nichts an der Besonderheit des ersten Schrittes. Denn dieser war sicherlich der schwerste und wahrscheinlich nur gegen den Widerstand der Lehensbauern in Schwarzenberg und Huzenbach durchzusetzen.

Des Weiteren sind zwei Besonderheiten im Text des Nachtrags auffällig: Die erste Landvergabe an Hans Jacob Mast erfolgt nicht durch ein "Dekret" (eine Verfügung), wie die zweite und alle weiteren Vergaben, sondern durch eine "Ratifikation" (eine Bestätigung). Diese Besonderheit könnte darauf hindeuten, dass Hans Jacob Mast tatsächlich schon vor 1728 im Besitz der "vier Morgen Closters Allmand" gewesen ist, und der Besitz 1728 durch einen Nachtrag im Lagerbuch förmlich bestätigt wurde. Eine zweite Besonderheit unterstreicht diese Interpretation: Während in der zweiten und den weiteren Landvergaben an Hans Jacob Mast (und darüber hinaus in vielen anderen Dokumenten) das Jahr genannt wird, in dem der festgelegte Zins (32 Kreuzer für das Land und eine "alte Henne" für das Haus) erstmals fällig wird, fehlt dieses Datum bei der Vergabe der ersten vier Morgen - ganz so, als sei für sie der Zins seit Jahr und Tag zu entrichten.

Andererseits scheint Hans Jacob Mast, wie die Inventur- und Teilungsbücher (XLVIII ; Schwarzenberg, 29.01.1717) nahelegen, beim Tod des Vaters im Jahr 1717 noch in Schwarzenberg zu sitzen. Die Übersiedlung nach Huzenbach könnte dann erst danach erfolgt sein. Spätestens 1728 aber, daran kann es keinen Zweifel geben, finden wir Hans Jacob Mast in Huzenbach.

Wo genau hat sich Hans Jacob Mast niedergelassen? Die Formulierung "Jacob Mast im Silberloch" muss ernst genommen werden: niemand wird so genannt, wenn er nicht dort wohnt. Doch was ist das Silberloch, und wo liegt es? Der Wortbestandteil "Silber-" könnte es in die räumliche Nähe bringen zum Silberbuckel oder Silberberg - beide Namen treten im 18. Jahrhundert nebeneinander auf. Wilhelm Günter erklärt in einem Brief an mich die Silbe "-loch" mit der früheren Existenz eines Stollens und seines Eingangs, dem "Mundloch". Auch wenn es meines Wissens keine bergbauliche Tätigkeit auf dem Silberbuckel gegeben hat, könnte immerhin versuchsweise ein Stollen in den Berg getrieben worden sein, der dem Silberloch dann den Namen gegeben hätte. Es ist aber auch eine andere, sprachgeschichtliche Erklärung der Silbe "-loch" möglich: sie könnte, wie bei vielen anderen Flur- und Ortsnamen, von "-loh", gleich "Lohe, Flamme, Feuer", hergeleitet werden. Ein Flurname "Silberloh", der an einen, zum Zwecke der Rodung beabsichtigten oder auch an einen unbeabsichtigten Waldbrand erinnert, wäre in einer waldreichen Gegend nicht ungewöhnlich. Aus "Silberloh" könnte dann im Laufe der Zeit "Silberloch" geworden sein. Schließlich mag die Silbe "-loch" auch schlicht für ein gerodetes, inzwischen von Gebüsch bewachsenes Stück Wald stehen.

Eigenartigerweise konkurriert die Ortsangabe "im Silberloch" gleichzeitig mit einer anderen Ortsangabe in den Kirchenbüchern (LI): Als Hans Jacob Mast am 6. Juni 1746 stirbt, finden wir im Totenregister hinter seinem Namen den Zusatz "auf dem Buckel in dem Filial bey dem Huzenberg" (Faksimile). Obwohl diese Ortsangabe offenkundig wenig Ähnlichkeit mit der ersten ("im Silberloch") hat, muss sie dieser nicht widersprechen, zumindest dann nicht, wenn das Silberloch in räumlicher Nähe zum Silberbuckel liegt. Denn dieser liegt tatsächlich "bey", nämlich oberhalb des Huzenbergs (und weder Huzenbach noch Huzenberg haben eine eigene Kirche, sind vielmehr "Filial" der Kirche in Schwarzenberg).

Hans Martin Mast (F 428, 1712-1762), der Sohn des Hans Jacob Mast, ist im Eheregister des Kirchenbuchs von Schwarzenberg bei der Hochzeit seiner ältesten Tochter Christina im Jahre 1757 "Bürger und Bauer auf dem sogenannt Silberbuckel". Und dessen Schwiegersohn, Johannes Wurster (1727-1803), der Ehemann der Christina, wird später "Buckelbauer" (beim Tod des Sohnes Bernhard, 1771) oder "Bauer auf dem Silberbuckel" (beim Tod des Sohnes Georg Friedrich, 1777) genannt. Doch sind zunächst Hans Martin Mast und dann Christina und Johannes Wurster die Erben des Hofes von Hans Jacob Mast? Ist es immer derselbe Hof? Besteht Kontinuität über drei Generationen hinweg? Um diese Fragen zu beantworten, müssen wir ein Stück Familiengeschichte erzählen (LI).

Hans Jacob Mast heiratet 1707 Anna Maria Frey von den Höfen im Tonbach. Das Paar hat vier Kinder:

  • Agatha - sie heiratet Johannes Wurster in Igelsberg;
  • Christina - sie heiratet Johannes Mast in Urnagold;
  • Hans Martin;
  • Johannes.

Von Johannes gibt es keine weiteren Lebenszeichen, wahrscheinlich ist er früh gestorben: beim Tod des Vaters, 1746, ist er jedenfalls nicht unter den Hinterbliebenen. Dagegen ist Hans Martin als "Hofbesitzer" genannt (XLVIII ; Huzenbach, 27.01.1747), er ist also mit zureichender Gewissheit Erbe des väterlichen Hofes.

Hans Martin Mast heiratet 1740 die Agatha Braun aus Obermusbach, mit der er sechs Kinder hat. Die älteste Tochter, Christina, ist 1741 geboren und heiratet mit 16 Jahren den Weber Johannes Wurster aus Röt. Als der Vater 1762 stirbt, ist sie 21 Jahre alt, ihre Schwester Agatha ist erst 17 (sie heiratet 1778 Johannes Finkbeiner in Schönegrund), und ihr Bruder Bernhard ist erst 15 Jahre (er heiratet 1773 Anna Maria Haist aus Huzenbach). Drei weitere Geschwister sind viel zu jung, um als Hoferben in Frage zu kommen. Der Hof fällt damit wohl Christina und ihrem Mann Johannes Wurster zu, die Witwe Agatha Mast lebt, wie die "Seelenregister" belegen, bis zu ihrem Tod (1804) weiter im Haus.

Sigwart Fleischle von der "Sonne-Post" in Klosterreichenbach verdanke ich den Hinweis auf eine alte Kartenskizze, deren Original sich im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart befindet (XXXIII). Die Skizze, ein "Riß von Feldmesser Schaible gefertigt", gibt Aufschluss über die Siedler auf dem Silberbuckel und ihre Häuser. Vergleicht man den "Riß" mit einer Karte von heute, dann hat man wenig Mühe, die Eintragungen zu identifizieren. Die Skizze ist nach Westen ausgerichtet, d.h. Westen ist am oberen Bildrand und Norden rechts. Murg, Seebach, Eckköpfle und Stuhlberg bilden gewissermaßen den Rahmen der Karte. Den Rappenriß würden wir heute vielleicht mehr im Osten, beim "Rauhen Felsen", suchen. Der Waldrand am Eckköpfle, einschließlich der dreiecksförmigen Ausbuchtung zum Plochhaus hin, scheint ebenso unverändert wie der sichelförmige Verlauf des "gemeinen Fahr- und Kirchwegs" über den ganzen Silberbuckel hinweg.

Fragt man nach dem Alter der Kartenskizze, so muss man sich an den Lebensdaten der eingetragenen Hausbesitzer orientieren (LI). Johannes Wurster lebt offenbar noch, daher muss die Skizze vor 1803, seinem Todesjahr, entstanden sein. Joseph Waidelich heiratet im Jahre 1797, sein Vater Jacob stirbt im Jahre 1800. Der Sohn könnte daher zwischen 1797 und 1800 den väterlichen Besitz übernommen haben. Wir begehen daher keinen großen Fehler, wenn wir den "Riß" des Feldmessers auf das Jahr 1800 datieren.

Die Karte erlaubt nun eine genauere Lokalisierung des Hofes von Johannes und Christina Wurster: er liegt zweifelsfrei auf dem Silberbuckel. Der oben skizzierte Erbgang des Hofes und der über drei Generationen beibehaltene Ortshinweis "auf dem Buckel" (oder ähnliche Formulierungen) legen den Schluss nahe, dass schon der Hof des Hans Jacob Mast an derselben Stelle gelegen haben muss. Das Haus Mast/Wurster, als das älteste auf dem Silberbuckel, ist auch das erste an dem Weg hinauf auf den Berg - das ist plausibel. Der Standort ist auch durch das eingangs zitierte Dokument aus dem Lagerbuch gedeckt: "Vier Morgen Closters Allmand, oberhalb Huzenbach und bei dem Plochhaus, zu Erbauung einer Behausung und Ausreutung einer Wiesen und Akerfelds". Diese Formulierung lässt den Bau der "Behausung" sowohl oberhalb Huzenbachs als auch am Plochhaus zu. Eine Lokalisierung des Hofes Mast/Wurster am Plochhaus wäre indes weder durch die Kartenskizze noch durch den Ortshinweis "auf dem Buckel" gedeckt. Es ist vielmehr wahrscheinlich, dass ein Hof am Plochhaus erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts angelegt wurde.

Diese Annahme wird durch das "Tabellarische Verzeichnis" (XXXI) aus dem Jahre 1769 und durch das erste "Seelenregister" (LI) aus dem Jahr 1780 bestätigt. Die 15 Bürger, sechs Witwen und zwei Beisitzer, die im Huzenbach-Abschnitt des Verzeichnisses aufgeführt sind, lassen sich mit ihren Wohnungen lokalisieren, ohne dass ein Hof am Plochhaus angenommen werden müsste. Oder umgekehrt: für einen Hof am Plochhaus im Jahr 1769 fehlen die Bewohner. Das gleiche gilt für die Familien und deren Wohnungen nach dem "Seelenregister" von 1780. Daraus würde folgen, dass ein Hof (oder sonst eine "Behausung") am Plochhaus nicht vor 1780 existierte. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass er um 1795 von einem der Wurster-Söhne erbaut wurde.

Um dies zu belegen, müssen wir zunächst wieder einen Blick in die Familienchronik tun (LI). Über das Schicksal der neun Kinder des Johannes und der Christina Wurster, die das Erwachsenenalter erlebt haben, wissen wir folgendes: Der älteste Sohn, wie der Vater Johannes geheißen, heiratet 1788 nach Gompelscheuer und wird zum Stammvater der Wurster dort. Sohn Joseph stirbt 1786 mit zwanzig Jahren. Sohn Michael heiratet 1795 Christina Klumpp aus Röt und lebt als "Söldner und Weber" in Huzenbach. Sohn Johann Jacob heiratet 1794 Maria Cleophe Müller und lebt als Taglöhner - wie der "Riß" des Feldmessers belegt - auf dem Silberbuckel. Die Tochter Anna Maria heiratet 1793 nach Enzklösterle, der Sohn Adam stirbt nach 1800 als Soldat im Spital, die Tochter Anna heiratet nach Fünfbronn. Schließlich leben in Huzenbach die Söhne Johann Martin und Christian. Christian heiratet 1805 Elisabetha Ziflin aus Tonbach, die nach Christians Tod (1814) seinen Bruder Johann Martin heiratet. Als dieser 1817 ebenfalls stirbt, heiratet die Witwe zum dritten Mal: den Zimmermann Johannes Bäuerle aus Schönmünz, der ab 1820 als Schulmeister wirkt. Wir haben demnach in Huzenbach drei mögliche Erben des Johannes Wurster: Michael Wurster (F 651, 1768-1830), Johann Jacob Wurster (F 880, 1772-1833) und nach den Söhnen Christian und Johann Martin Wurster den dritten Mann der Witwe, Johannes Bäuerle (1795-1866).

Die früheste exakte Kartographie Huzenbachs wurde 1836 mit der ersten Flurkarte (1 : 2.500), der "Urkarte", geschaffen. Um 1840 entsteht der erste Kataster, die Nummern der Gebäude entsprechen der Nummerierung in der "Urkarte", die Parzellen werden jedoch neu durchgezählt. Die neue Parzellennummerierung (und die alte Gebäudenummerierung) werden in einer zweiten Flurkate, der "Nummernkarte", dokumentiert. Die Herren Kupferer und Vetter vom Staatlichen Vermessungsamt in Freudenstadt haben mir freundlicherweise alle drei Dokumente - die beiden Karten und den Kataster (LII) - zugänglich gemacht (vgl. zum folgenden die bearbeiteten Karten 5-7).

Das alte Haus Mast/Wurster trägt auf den frühen Karten die Nummer 17 und ist um 1840, laut Kataster, im Besitz von Johannes Bäuerle. Das Haus des Johann Jacob Wurster, dessen Lage wir aus dem "Riß" des Feldmessers erschließen können, hat die Nummer 23. Besitzer des Hauses ist der Taglöhner und Schneider Andreas Theurer (1803-1870), der 1829 Christina, die Tochter des Johann Jacob Wurster, geheiratet hat. Der Hof am Plochhaus trägt die Nummer 26 und ist im gemeinschaftlichen Besitz der beiden Söhne des Michael Wurster: Michael jun. und Johann Georg. Wir finden also um 1840 die Besitzverhältnisse, die wir in Kenntnis der möglichen Erben des Johannes Wurster erwarten. Insbesondere wird wahrscheinlich, dass der Plochhaushof von Michael Wurster sen., dem Sohn des Johannes, gebaut wurde, und zwar zur Zeit seiner Eheschließung, also um 1795.

Auch der Grundbesitz der Wurster-Erben um 1840 lässt sich mit den früheren Besitzverhältnissen gut vergleichen. Dazu müssen wir zunächst den wachsenden Grundbesitz der Familien Mast/Wurster nachzeichnen (XXXVI, XXXI). Hans Jacob Mast hat mit zunächst vier Morgen - "oberhalb Huzenbach und bei dem Plochhaus" - klein begonnen. Bis zu seinem Tod, 1746, vergrößert er seinen Grundbesitz durch Erwerbungen insbesondere beim Plochhaus und am Emersbach auf 12 Morgen. Sein Sohn und Erbe Martin erwirbt sieben Morgen, beim Plochhaus und auf dem Silberbuckel, hinzu. Johannes Wurster besitzt 1769 nach dem "Tabellarischen Verzeichnis" ziemlich genau 19 Morgen. Das stimmt mit den Erwerbungen seiner Vorgänger überein. Der Grundbesitz wächst aber weiter: 1778 erwirbt Johannes Wurster drei Morgen "Ackerfeld" auf dem Silberbuckel und drei Morgen "Wießfeld" an der Schönmünz, unweit des alten Besitzes am Emersbach.

1803, beim Tod des Vaters, oder schon etwas früher, gelangt Michael Wurster vornehmlich in den Besitz der großen Feldstücke am Plochhaus, jedenfalls gehören sie um 1840 seinen beiden Söhnen. Johannes Bäuerle hat seinen Grundbesitz in der Umgebung des Hauses 17 auf dem Silberbuckel: es sind die Parzellen 98, 101 und 165/2 mit gut sechs Morgen, dazu kommt vor dem Haus Parzelle 165/1, ein "Gras- und Baumgarten" sowie ein Gemüsegarten (Karte). Es scheint so, dass Johann Jacob Wurster nicht in erster Linie Land vom Vater geerbt hat (er ist ja auch Taglöhner), sondern vielleicht von den Geschwistern mit Geld abgefunden wurde. Der Landbesitz seiner Kinder um 1840 lässt sich überwiegend nicht auf Johannes Wurster zurückführen. Soviel zunächst zu den Besitzverhältnissen (LII) unter den Wurster-Erben, wir werden sie im Teil 5 genauer analysieren.

Aus den Flurkarten und dem Gebäudekataster erfahren wir schließlich noch einiges über das Haus 17 (Foto), das um 1840 im Besitz von Johannes Bäuerle ist. Es wurde in seinen wesentlichen Teilen vielleicht schon von Hans Jacob Mast gebaut. Das Haus hat eine Grundfläche von 28,1 (Quadrat-) Ruten. Da eine Rute seit 1806 ungefähr 8,21 qm mißt, sind das 230 qm - ein stattliches Haus. Es ist zwar nicht ganz so groß wie die Höfe der alten Lehensbauern, aber doch deutlich größer als selbst die frühen Taglöhnerhäuser (die später immer kleiner werden). Wie üblich im oberen Murgtal befinden sich Wohnhaus und Scheuer "unter einem Dach". An separaten Gebäuden finden wir einen "Holzstall" und eine "Wagenhütte". Dem Hofraum nach Westen vorgelagert ist der bereits erwähnte Garten.

Man muss bei Flächenangaben in (Quadrat-) Ruten sehr auf das Datum aufpassen: vor 1806 mißt eine Rute 21,01 qm und 150 Ruten sind ein Morgen (3152 qm); nach 1806 mißt die Rute nur noch 8,21 qm, so dass 384 Ruten auf einen Morgen kommen.

Am Haus fällt der mit 130 qm ungewöhnlich große Anteil der Scheuer auf. Der Grundriss des Hofes, soweit er auf den alten Karten erkennbar ist, deutet auf eine, möglicherweise später erfolgte, Vergrößerung der Scheuer hin. Das wäre angesichts des oben skizzierten Wachstums des Grundbesitzes von bescheidenen vier auf weit über zwanzig Morgen nicht ohne Logik. Das "Tabellarische Verzeichnis" von 1769 gibt nicht nur Aufschluss über den Umfang des Grundbesitzes (19 Morgen), sondern auch über den Viehbestand des Johannes Wurster (XXXI): 16 Stück "Horn- und Rindvieh", fünf Schafe und zwei Schweine. Damit übertrifft der Hof sowohl vom Umfang der Ländereien als auch vom Viehbestand her den kleinsten der fünf alten Lehensbauernhöfe, den "Oberen Friedersbauernhof". Es ist daher gut möglich, dass die einstmals vom "Söldner" Mast gebaute Scheuer zu klein wurde für den gewachsenen Besitz an Land und Vieh und ein Anbau dringend erforderlich war.

Die Erörterung der Besitzverhältnisse des Hofes Mast/Wurster hat uns weit in das 19. Jahrhundert, nämlich in die Zeit um 1840 geführt. Wir müssen nun wieder einen Sprung zurück machen, und zwar ziemlich genau um hundert Jahre. Denn um diese Zeit beginnen sich die ersten Taglöhner auf dem Silberbuckel niederzulassen.

Typoskript: 02/94
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Aktualisierung: 04/04
Der Buchstabe F mit nachfolgenden Ziffern verweist auf das Ortssippenbuch von G.Frey (1987)